ZWS Köln

Capricorn @, Donnerstag, 04.06.2009 (vor 5802 Tagen)
bearbeitet von Capricorn, Donnerstag, 04.06.2009

Hallo,
ich habe im Jahr 2005 3 Monate in Köln zur Untermiete gewohnt. Ich habe mich für diese Zeit nicht in Köln gemeldet und bin danach direkt ins Ausland zum Studieren gezogen.
Nun habe ich einen Brief bekommen, in dem steht, dass ich die ZWS für die Wohnung in Köln zahlen soll bzw diesen Bogen ausfüllen soll zur Erklärung. Wie kann ich diesbezüglich weiter vorgehen, da ich keine Kündigung des Mietvertrages habe und diese auf mündlicher Basis gelaufen ist.
Vielen Dank für jede Hilfe!

Dazu muss ich noch sagen, dass ich den Brief schon mal 2006 bekommen habe, da ich aber ständig im Ausland bin diesem nicht viel beachtung geschenkt habe...

ZWS Köln

René ⌂ @, Montag, 08.06.2009 (vor 5798 Tagen) @ Capricorn

Gemäß Meldegesetz ist der Be- und Auszug relevant, nicht das Anmiet- und Kündigungsdatum. Beide Angaben können abweichen, bspw. du mietest zum Monatsersten, kannst aber deinen Umzug erst drei Wochen später befördern. Oder die Kündigungsfrist ist halt länger. In der Regel wirst du beim Meldeamt auch gefragt, wann du eingezogen bist (so hatte ich es bisher erlebt).

Bei drei Monaten könnte man ggf. noch konstruieren, daß man (angenommen es war Januar bis März) am 20. Januar ein- und am 15. März ausgezogen bist - und würdest unter die zwei Monate kommen. Hätte dann auch gleich den Vorteil, daß man sich nicht falsch gemeldet hat. Vielleicht deckt dich ja dein Vermieter auch gleich (die schlüssel hat sie mir am ... abgegeben).

Das Kündigungsschreiben würde dir nur bedingt helfen. Die Kündigung bedarf zwar der Schriftform (gemäß §568 BGB), aber: wenn du gekündigt hast, dann hat der Vermieter ja diese Kündigung. Und nicht du.