ZWS in Köln, obwohl Erstwohnsitz auch in Köln!!

melanguera @, Samstag, 06.06.2009 (vor 5849 Tagen)

Hallo!

Hatte mal vor ca. 10 Jahren einen Nebenwohnsitz (3 Straßen weiter ist mein Hauptwohnsitz - in der selben Stadt!!!) bei meinem damaligen Freund angemeldet um einen Parkausweis bekommen zu können...
Vollkommen absurd: ich soll nun 4200,- nachzahlen (für 6 Jahre rückwirkend) und da ich im Ausland war, ist auch noch die Klagefrist abgelaufen. Meine rückwirkende Abmeldung hat nichts bewirkt, die wollen das trotzdem von mir haben, nach dem Motto: "kann ich leider den Bescheid nicht mehr zurücknehmen, und rate Ihnen umgehend zu zahlen". Es ist aber als Änderungsbescheid verfaßt, in dem steht, daß ich für 2009 nun weniger zahlen soll, von den Vorjahren steht nix mehr da.
Habe im Forum gelesen, daß ein Ä.-Bescheid den vorhergehenden Bescheid aufhebt!>!
Dann wären es nur noch 369,- gegenüber 4200,- und dagegen wäre wieder die Klage möglich!

Danke für Eure Hilfe
M

ZWS in Köln, obwohl Erstwohnsitz auch in Köln!!

René ⌂ @, Samstag, 06.06.2009 (vor 5848 Tagen) @ melanguera

Die Tatsache, sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitz in einer Kommune zu haben, macht keinen Unterschied. Entscheident ist der Nebenwohnsitz (Es gibt nur wenige Kommunen, die es per Satzung ausschließen).

Die Bescheide werden in der Regel jedes Jahr gefällt. Ich nehme an, der Änderungsbescheid bezieht sich daher nur auf das laufende Jahr.

Für mich sieht der Fall so aus, als ist hier anwaltliche Hilfe nötig. Zumindest berüht das Thema auch nicht mehr die Zweitwohnungssteuer, sondern die Abgabenordnung. Und die damit verbundenen Fragen wärn eher, daß du den Bescheid nie bekommen hast (dumm nur, wenn es per Einschreiben bei der Größenordnung ankam. Dumm auch, wenn du dich telefonisch auf diesen bescheid schon bezogen hsat) oder wie die Abwesenheit im Ausland zu werten ist.

ZWS in Köln, obwohl Erstwohnsitz auch in Köln!!

melanguera @, Montag, 08.06.2009 (vor 5847 Tagen) @ René

» Bescheid nie bekommen hast

die Aufforderung mich zur Sache zu äußern kam, ebenso wie der Bescheid kam Zustellungsurkunde - auf beides habe ich reagiert, auf letzteres zu spät und nicht mit Klage. So schreibt sie, daß er rechtskräftig ist, und sie deshalb "leider" nix mehr ändern kann. Hat ihn aber doch dahingehend geändert, daß sie 2009 gekürzt hat (von 696,- auf 232,-).
DAs war ja auch meine Frage gewesen, ob ich mich dann nicht darauf zurückziehen kann, daß durch einen Änderungsbescheid der Vorherige erlischt> Im Ä.-Besch. ist ja nur noch von 2009 die Rede, allerding mit dem (Standar-) Passus - sinngemäß: "sonstige Zahlungen bzw. Forderungen bleiben davon unberührt"