Hallo,
ich habe einen Bescheid bekommen, dass ich ZWS für den Zeitraum 01.10.2005 bis 01.10.2005 zahlen soll. Zu dieser Zeit lebte ich zur Untermiete in einer WG und zahlte mit Telefon, Internet,...400 Euro. Allerdings habe ich keine Mietvertrag. Zu meiner damilgen Mitbewohnerin habe ich keinen Kontakt mehr und kann sie nicht erreichen. Vermultich lebt sie gar nicht mehr in Köln. Hat jemand Erfahrung wie hoch die Stadt Köln den Satz festlegt, wenn ich gar nicht tue> Meine Frist läuft bis zum 30.06.2009>
Danke für die Hilfe
Christiane
Nichtstun
Soraya , Samstag, 06.06.2009 (vor 5849 Tagen) @ Christiane
» Hallo,
» ich habe einen Bescheid bekommen, dass ich ZWS für den Zeitraum 01.10.2005
» bis 01.10.2005 zahlen soll. Zu dieser Zeit lebte ich zur Untermiete in
Hallo Christiane mit Deinen Angaben kann doch was nicht stimmen> Wenn Du nur v. 1.10.2005 bis 1.10.2005 dort gewohnt hättes- fällt keineswegs eine Zwst. an!
Überlege mal bitte
Grüße Sorayahttp://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/more_smilies.php#
Nichtstun
Christiane , Sonntag, 07.06.2009 (vor 5848 Tagen) @ Soraya
Hallo,
danke für die Info. Ich meinte auch ab dem 01.01.2005 bis zum 01.10.2005.
Lg
Christiane
» » Hallo,
» » ich habe einen Bescheid bekommen, dass ich ZWS für den Zeitraum
» 01.10.2005
» » bis 01.10.2005 zahlen soll. Zu dieser Zeit lebte ich zur Untermiete in
» Hallo Christiane mit Deinen Angaben kann doch was nicht stimmen> Wenn Du
» nur v. 1.10.2005 bis 1.10.2005 dort gewohnt hättes- fällt keineswegs eine
» Zwst. an!
»
» Überlege mal bitte
»
» Grüße Sorayahttp://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/more_smilies.php#
Nichtstun
Alfred , Montag, 08.06.2009 (vor 5847 Tagen) @ Christiane
Nichtstun wird auf jeden Fall teurer als antworten. Die Stadt wird dann wohl die Vergleichsmitete für eine 60 qm große Wohnung heranziehen.
Die Miete ggf. mit einer eidestattlichen Erklärung belegen. Das müsste reichen.
Eine Klage wäre aus Prinzip empfehlenswert.
Nichtstun
Christiane , Dienstag, 09.06.2009 (vor 5846 Tagen) @ Alfred
Hallo Alfred,
hast Du denn eine ungefähren Steuerbetrag im Kopf, den ich für die 10 Montate zahlen müsste> Ist eine Vergleichswohnung immer mit 60qm festgelegt> Immerhin war in der Zeit noch in der Ausbildung und hätte mir keine 60qm leisten könnnen.
Bei der Miete soll ich die Nettokaltmiete angeben. Diese kenne ich aber nicht, da ich nur zur Untermiete mit vereinbarten all-inclusiv-Miete wohnte.
Warum empfiehtst DU mir eine Klage> Hätte ich Erfolg> Warum>
Danke
Christiane
» Nichtstun wird auf jeden Fall teurer als antworten. Die Stadt wird dann
» wohl die Vergleichsmitete für eine 60 qm große Wohnung heranziehen.
» Die Miete ggf. mit einer eidestattlichen Erklärung belegen. Das müsste
» reichen.
» Eine Klage wäre aus Prinzip empfehlenswert.
Nichtstun
Alfred , Dienstag, 09.06.2009 (vor 5846 Tagen) @ Christiane
Hallo Christiane,
die Nettokaltmiete richtet sich auch nach der Wohngegend. So mit ca. 50 EURO Zweitwohnungsteuer pro Monat musst Du bei einer Schätzung wohl rechnen. Ob Du Dir das leisten konntest oder nicht ist der Stadt Köln ziemlich egal – die angenommene Wohnungsgröße richtet sich nach Entscheidungen des BFH zur „angemessenen“ Zweitwohnung bei Berufstätigen. Dreist von der Stadt, wie alles, was sie im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsteuer so treibt.
Gebe im Formblatt die Zimmergröße an und „Miete schloss Möblierung, Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Telefon- und Internetanschluss ein (all-inclusiv-Miete)“.
Die Kölner Zweitwohnungsteuer ist verfassungswidrig, das ergibt sich schon aus der Tatsache, dass sie praktisch nur von Alleinstehenden erhoben wird (auch eine Art der Diskrimierung) und schon deswegen keine Aufwandstuer sein kann. Jeder der klaglos zahlt begünstigt die Raffgier gewissenloser Kommunalpolitiker, denn selbst wenn die Steuer legal wäre (was sie nicht ist), wäre sie nicht legitim.
Erfolg> Vor dem VG Köln und dem OVG NRW eher nicht zu erwarten. Bleibt letztlich nur das BVerfG, das hoffentlich diesem Unfug einen Riegel vorschiebt.
Gruß
Alfred
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» » Nichtstun wird auf jeden Fall teurer als antworten. Die Stadt wird dann
» » wohl die Vergleichsmitete für eine 60 qm große Wohnung heranziehen.
» » Die Miete ggf. mit einer eidestattlichen Erklärung belegen. Das müsste
» » reichen.
» » Eine Klage wäre aus Prinzip empfehlenswert.
Nichtstun
luyf , Mittwoch, 10.06.2009 (vor 5845 Tagen) @ Alfred
» Bleibt letztlich nur das BVerfG, das hoffentlich
» diesem Unfug einen Riegel vorschiebt.
Besteht denn die Möglichkeit, dass das in der nächsten Zeit passieren könnte> Steht da aktuell ein Verfahren zur Verhandlung> Meine Frist läuft momentan bis 15.7....
Nichtstun
Yvonne Winkler , Mittwoch, 10.06.2009 (vor 5845 Tagen) @ luyf
Ein Verfahren besteht, ob es zugelassen wird ist offen.
Bis 15.07. ist da keine Hoffnung. So schnell schießen die in Karlsruhe nicht.
Nichtstun
Christiane , Sonntag, 14.06.2009 (vor 5841 Tagen) @ Yvonne Winkler
Hallo Alfred,
noch einmal danke für Deine Infos...ich werde Dich über den Ausgang informieren.
Christiane