"Wiedereinsetzten in den vorherigen Stand"

melanguera @, Montag, 08.06.2009 (vor 5903 Tagen)

Entwurf:
ich beziehe mich auf mein letztes Schreiben, welches so zu verstehen war, aber diesen juristischen Begriff nicht ausdrücklich enthielt:
ich bitte, auf Anraten meines Steuerberaters, hiermit ergänzend und vorsorglich um "Wiedereinsetzten in den vorherigen Stand", da ich ja aufgrund von einer längeren Bewerbungsreise von Ihrem Bescheid erst nach Ablauf der Klagefrist Kenntnis erlangte. Die ganze Angelegenheit stellt - sollte der Bescheid nicht aufgehoben werden - für mich eine besondere ("unzumutbare") Härte dar, und ich möchte jetzt schon mitteilen, daß ich nicht weiß, wie ich diesen Betrag bezahlen soll - ich zahle überhaupt keine Steuern, aufgrund von zu geringem Einkommen!

Ich bitte in jedem Fall um alle entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrungen.

In Ihrem Schreiben vom 11.11.09 (Antwort auf meine Mitteilung, daß ich schon seit 2001 nicht mehr in dieser Wohnung war) soll ich aufgefordert worden sein, meine "Meldeangelegenheiten zu klären".
In der "Satzung" der Stadt Köln zu diesem Thema in §14 Absatz (3) steht folgendes:
"(3) Ergibt sich aus den Ermittlungen des Kassen- und Steueramtes, dass eine mit Nebenwohnung gemeldete Person die Nebenwohnung nicht mehr innehat, teilt das Kassen- und Steueramt dies der in Absatz 1 genannten Stelle zwecks Berichtigung des Melderegisters mit. Die Mitteilungen nach Satz 1 dürfen nicht zur Grundlage von ordnungswidrigkeitsrechtlichen Maßnahmen wegen der Verletzung von Meldepflichten gemacht werden."

Vor diesem Hintergrund verstehe ich noch weniger, warum nach meinem Schreiben vom 31.10.2008 die Angelegenheit nicht eingestellt werden konnte!>! Da von einem Gesetz zum "Bürokratieabbau" die Rede ist kann es doch unmöglich im Sinne des Gesetzgebers sein, einen Bedürftigen in ein finanzielles Desaster zu stürzen, ihn zum Klagen zu zwingen (noch dazu mithilfe öffentlicher Mittel wie z.B. PKH), bzw. zum "Offenbarungseid" und das obwohl eigentlich gar keine materielle Rechtsgrundlage für den Bescheid besteht - über die Festsetzung der Höhe ganz zu schweigen, denn es wurde damals eine Miete von DM 100,- festgelegt. Nimmt man davon die 10% kommt man auf insgesamt 4 x €60,- = 240,- (für 2005-2008) - was zwar (zumindest für mich) immer noch viel Geld wäre, zumal wenn man bedenkt, daß es ja in dem Zeitraum schon lange keinen Zweitwohnsitz mehr gab, aber eine solche Summe würde mich noch nicht in den finanziellen Ruin treiben!!

Hinzu kommt, daß die Stadt Köln selbst erläutert:
"Warum wird die Steuer erhoben >
Die Zweitwohnungssteuer gehört, wie zum Beispiel auch die Vergnügungssteuer oder die Hundesteuer, zu den so genannten örtlichen Aufwandsteuern.
Aufwandsteuer deshalb, weil ein "besonderer Aufwand" besteuert wird, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen (hier: das Innehaben einer zweiten Wohnung).
Darüber hinaus genießen auch Zweitwohnungsinhaber die Vorteile der Kölner Infrastruktur und nehmen mit städtischen Steuermitteln finanzierte Einrichtungen in
Anspruch. Daher ist es sachgerecht, die Zweitwohnungsinhaber an den der Stadt entstehenden Kosten zu beteiligen."
Wie schon mitgeteilt ging es um den Erhalt eines Anwohner-Parkausweises, da ich bei meinem Freund seinerzeit "Knöllchen" sammelte, wie andere Leute Briefmarken... also kein "Luxus" einer Zweitwohnung, sondern pure Notwendigkeit diesen Ausweis bekommen zu können (mein Freund hatte kein Auto und wir benutzten meines gemeinsam!)
Da ich immer meinen Hauptwohnsitz quasi "3 Straßen weiter" - in der SELBEN Stadt - habe und hatte, erhält die Stadt ja das "Kopfgeld" für mich, was sie erklärt mit dieser Steuer ausgleichen zu wollen. Eine "Doppelte Haushaltführung" habe ich ja, wie mitgelteilt, auch nicht geltend gemacht, und wäre mir aller Wahrscheinlichkeit nach auch gar nicht gestattet worden von Seiten des Finanzamtes. Außerdem wurde dieser Neben-Wohnsitz seinerzeit nur aus einem einzigen Grund angemeldet:
es war die einzige Möglichkeit einen Parkausweis zu bekommen, und wurde mir deshalb von der Schalterbeamtin so empfohlen!! Zu keiner Zeit wurde ich darüber aufgeklärt, was für RÜCKWIRKENDE KONSEQUENZEN dies haben könnte...

Also auch wenn die Klagefrist abgelaufen sein sollte, muß es doch irgendeine Möglichkeit geben - und sei es "Gnade vor Recht" - daß dieser Kelch an mir vorrübergeht...
Ich appelliere an Ihre Menschlichkeit und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

"Wiedereinsetzten in den vorherigen Stand"

Alfred @, Montag, 08.06.2009 (vor 5903 Tagen) @ melanguera

Ob ein Einsetzen in den vorherigen Stand von den Fristen und dr Sache her überhaupt möglich ist, müsste ein Jurist klären. Auf Grund Deiner bisherigen Angaben ist das allerdings überhaupt nicht möglich.
Von Deinem beabsihtigten Schreiben solltest Du Dir nichts versprechen. Die Kölner Haltung ist klar. Der Bescheid ist rechtskräftig, "Gnade" wurde durch den Änderungsbescheid gewährt - eine Klage gegen diesen Änderungsbescheid ist nicht sinnvoll, denn der stellt Dich besser als der urprüngliche Bescheid.

"Wiedereinsetzten in den vorherigen Stand"

René ⌂ @, Montag, 08.06.2009 (vor 5903 Tagen) @ melanguera

Hallo,

ich teile leider den Pessimismus von Alfred.

Die alten Bescheide sind rechtskräftig, und wie du schon beschrieben hast, hat die Stadt auch Nachweise, daß ihre Bescheid zugegangen sind.

Der Änderungsbescheid ergibt sich in erster Linie dadurch, daß du dich nun abgemeldet hast, dem Verhältnis der Werte nach zu urteilen eben im April (ist genau ein Drittel). Damit hat sich der Sachverhalt verwaltungstechnisch verändert und du bezahlst nun praktisch nur die Monate, die du gemeldet warst. Ich zitiere die Satzung:

[blockquote]Der Bescheid wird geändert, wenn die Anzeige einer Änderung von Besteuerungs-grundlagen (§ 4 Absatz 2 Satz 3) oder die Anzeige des Endes der Steuerpflicht (§ 3 Absatz 2 Satz 3) eine niedrigere Steuerfestsetzung erforderlich macht.[/blockquote]

Man kann nun gegen Änderungsbescheid vorgehen. Nur geht es hier nur um die Änderung (bzgl. des Satzes bitte an die Anderern um Zustimmung oder Widerspruch). Also wenn du nun aufgrund der Änderung Anknüpfungspunkte siehst. Zum Beispiel ist 232 keine durch 12 teilbare Zahl (Abrundung auf durch 12 teilbaren Betrag gemäß Satzung).

Was die Höhe der einstigen Miete angeht: 100 Mark klingt nach meiner Meinung nach nach einen Freundschaftspreis - in Köln. Dann wird geschätzt. Vielleicht schätzen sie auch falsch. Aber das hätte man dann bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung erörtern können. Aber in dem Moment, wo der Bescheid rechtskräftig wurde, interessieren derartige Fehler nicht mehr.

Ein möglicher Pfad wäre noch die Härtefallregelung gemäß Abgabenordnung. Das klingt auch in deinen Zeilen durch. Bitte hierzu dich auch anderswo belesen, denn das ist nicht mehr der Schwerpunkt dieser Seite. Was du dafür alles vorlegen mußt (ich denke da vor allem an Kontoauszüge, ...), wird dir sicher die Stadt Köln sagen können.

Bezüglich des Hinweises mit dem Anwohner-Parkausweis: an sich belastet du dich damit ("Ich habe mich falsch gemeldet, weil ich anderso einen Vorteil erhaschen wollte"), schiebst die Verantwortung aber ans Einwohnermeldeamt. Ob man das nun nach der Zeit noch klären kann - und vor allem, wie man das noch nachweisen will> Möglicherweise gab es zum Zeitpunkt der Meldung auch noch gar keine ZWS.

Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg und halte uns auf den Laufenden insbesondere beim Härtefall.