Hallo,
ich soll eine ZWS zahlen. Die zuständige Dame für die ZWS hat mir auskunft gegeben, dass ich nicht in Köln gemeldet war (war dort 4 Monate) und sie wüsste nicht, woher die Informationen kommen, aber die Daten über meine damalige Wohnung sind trotzdem vorhanden. Nun soll ich für diese Zeit Zahlen.
Bin ich verpflichtet die Steuer zu bezahlen> Zu dem Zeitpunkt habe ich mein Abitur abgeschlossen und war noch kein Student.
Vielen Dank für eure Antworten!
ZWS in Köln obwohl nicht gemeldet?
Alfred
, Montag, 08.06.2009 (vor 6137 Tagen) @ Capricorn
Ob Student oder nicht spielt keine Rolle.
Wie die Kölner an die Daten gekommen sind> Ggf. über den Vermieter, der gem. Satzung verpflichtet ist, vermieteten Wohnraum zu melden. Spielt aber auch keine Rolle. Nach der Kölner Satzung ist das Melderecht maßgeblich. Du hattest keine melderechtliche Hauptwohnung, somit also auch keine Nebenwohnung.
Fraglich ist nur, ob Du Dich für die angemietete Wohnung mit Nebenwohnung hättest melden müssen (diese also mehr als zwei Monate genutzt hast – dass Du eine Wohnung gemietet hast, spielt im Melderecht keine Rolle. Wenn Du also behaupten kannst, das Zimmer z.B. nur angemietet zu haben, weil Du die Absicht hattest, in Köln zu studieren, diese Absicht aber wegen es Auslandsaufenthaltes aufgegeben und dich nicht länger als zwei Monate in der „Wohnung“ aufgehalten hast , kriegt die Kölner Finanzverwaltung Argumentationsschwierigkeiten,
Dann: Schreiben an die Stadt, dass Du in Köln zu keinem Zweitpunkt der Meldepflicht unterlegen warst und deswegen mangels melderechtlicher Hauptwohnung keine Nebenwohnung in Köln hattest. Zur Entlastung den Fragebogen anheften und das ganze per Einschreiben an die Stadtverwaltung. Die werden sich dann schon wieder rühren.
ZWS in Köln obwohl nicht gemeldet?
Capricorn
, Montag, 08.06.2009 (vor 6136 Tagen) @ Alfred
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe dort 4 Monate gewohnt, war mir aber nicht bewusst, dass ich mich für diesen Zeitraum melden muss.
Deshalb:
1) Soll ich den Bogen für diese 4 Monate ausfüllen und den Mietvertrag beifügen> Ich habe gelesen, wenn der Beginn des Mietverhältnisses nicht zum 1. des Monats begonnen hat, wird erst der nächste Monat berücksichtigt, bzw. für den letzten des Monats (d.h. es wird vom Monat vorher berechnet).
2) Soll ich mich nachträglich für diese Zeit bei der Stadt Köln melden>
ZWS in Köln obwohl nicht gemeldet?
Alfred
, Montag, 08.06.2009 (vor 6136 Tagen) @ Capricorn
Das Mietverhältnis ist belanglos.
Entscheidend ist einzig und allein, ob diese Wohnung eine Nebenwohnung war und als solche gemeldet hätte werden müssen. Wenn das nicht der Fall sein sollte, bist Du überhaupt nicht stuerpflichtig.
ZWS in Köln obwohl nicht gemeldet?
René
, Montag, 08.06.2009 (vor 6136 Tagen) @ Alfred
» Das Mietverhältnis ist belanglos.
Nicht ganz. Wenn die Steuer erhoben wird, wird daraus der Mietwert entnommen.
ZWS in Köln obwohl nicht gemeldet?
Alfred
, Montag, 08.06.2009 (vor 6136 Tagen) @ René
» » Das Mietverhältnis ist belanglos.
»
» Nicht ganz. Wenn die Steuer erhoben wird, wird daraus der Mietwert entnommen.
Wenn war hier nicht die Frage, hier geht es erst Mal nur um die Steurpflicht.
ZWS in Köln obwohl nicht gemeldet?
Capricorn
, Dienstag, 09.06.2009 (vor 6136 Tagen) @ Alfred
Die Wohnung war zu der Zeit mein Nebenwohnsitz. Ich habe dort 4 Monate zur Untermiete gewohnt, wobei es nicht genau der Monats erste bzw letzte war. Deshalb würde das mit dem Auslandsaufenthalt wahrsch. nicht in Frage kommen, wel dieser nach dieser Zeit war. Wenn nicht der Mietvertrag ausschlaggebend ist, sondern meine tatsächliche Anwesenheit in der Wohnung... wie soll ich diesen Zeitraum "belegen". Reicht da meine Angabe auf dem Bogen> Oder muss mein Vermieter mir das bestätigen>
ZWS in Köln obwohl nicht gemeldet?
Alfred
, Dienstag, 09.06.2009 (vor 6135 Tagen) @ Capricorn
Wenn Du darauf bestehst, in Köln eine Nebenwohnung genutzt zu haben und dafür nicht gemeldet gewesen zu sein, sei’s drum. Dann musst Du den fraglichen Zeitraum im Fragebogen angeben und ggf. fallen dann zwei Monatsraten Zweitwohnungsteuer an, wenn Du nach dem 1. eins Monats ein- und vor dem Monatsletzten ausgezogen bist. Eine Bestätigung des Mieters vereinfacht die Sache natürlich, aber erst Mal muss die Stadt Deine Angaben so nehmen, wie Du sie gemacht hast. Nachfragen können sie allerdings.
ZWS in Köln obwohl nicht gemeldet?
René
, Montag, 08.06.2009 (vor 6136 Tagen) @ Capricorn
Siehe zunächst den Kommentar weiter unten. Hier sind es vier Monate, nicht drei.
Alfreds Vorschlag ist gut (Absicht zu studieren, dann doch Ausland). Andere Idee: du hast tatsächlich drin gewohnt. Dann kam das Ausland und drei Monate Kündigungsfrist. Hast diese brav gezahlt, aber nicht bewohnt.
Decken sich diese vier Monate mit deinem Ausland> Oder anders gefragt: wann innerhalb dieser vier Monate (oder danach) war dein tatsächlicher Abflug>