Wohnsitz für Praktikum

Praktikant @, Sonntag, 16.07.2006 (vor 6758 Tagen)

hallo,
ich bin 21 jahre alt, studiere in bremen und wohne auch noch in bremen im haus meiner eltern in meinem alten zimmer. nun mache ich vom 01.09.2006-28.02.2007 mein pflichtpraktikum in essen und werde dort die ersten zwei monate in einem studentenwohnheim wohnen. wenn es der neumieterandrang dort zulässt, werd ich den rest der zeit auch noch dort wohnen, ansonsten muss ich mir dort eine wohnung suchen. ich werde bei dem praktikum auch ein bisschen geld verdienen, nur wird dies gerade mal so für miete und normale lebenshaltung reichen.

1. frage: kann man nun sagen, dass das zimmer im haus meiner eltern mein hauptwohnsitz ist oder ist das nur der hauptwohnsitz meiner eltern und ich bin als sohn automatisch dort gemeldet>

2. frage: ist dieses zimmer im studentenwohnheim in essen dann ein zweitwohnsitz, so dass ich unter diese zws fallen würde oder kann ich das irgendwie vermeiden>

hinzu kommt noch, dass ich meinen hauptwohnsitz, wenn das in bremen denn nun einer ist, nicht von bremen nach essen verlegen kann, da ich sonst für das praxissemster in bremen noch zusätzlich studiengebühren in höhe von ca. 500€ für das semester, in dem ich praktikum mache, zahlen müsste.

falls mir da irgendjemand helfen kann, wäre ich sehr dankbar.

Wohnsitz für Praktikum

Christian @, Sonntag, 16.07.2006 (vor 6758 Tagen) @ Praktikant

Hallo Praktikant,

erst mal zum Melderecht:
1. Deine melderechtliche Hauptwohnung ist und bleibt Bremen.
2. In Essen musst Du Dich mit Nebenwohnung melden. Alles andere wäre in Deinem Fall eine Ordnungswidrigkeit, da Du Dich sowohl 2006 als auch 2007 nicht vorwiegend in Essen aufhalten wirst. Sollte man Dir in Essen etwas anderes erzählen, lasse es Dir schriftlich geben.

Mit dem Wohnsitz hat das übrigens rein gar nichts zu tun. Dein einziger Wohnsitz ist und bleibt in diesem Fall Bremen.

Wo und wie Du wohnst, ob Du etwas verdienst oder wie viel, spielt in Essen überhaupt keine Rolle (besteuert werden dort ausschließlich Nebenwohnungen, obwohl in der Satzung etwas anderes steht). Wer in Essen mit Nebenwohnung gemeldet ist, ist wirtschaftlich besonders leistungsfähig (behauptet die Stadt) und zahlt Zweitwohnungssteuer; Ausnahmen treffen für Dich nicht zu. Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird - das ist zwar schäbig und auch nicht wortwörtlich zu nehmen, aber es steht nun mal so in der Satzung.

Die Steuererklärung wird Dir vom Steueramt der Stadt Essen zugeschickt bzw. ist im Internet abrufbar (ich würde auf Post vom Steueramt warten). Unter „09 - Nutzungsverhältnis“ musst Du zusätzlich das 7. Kästchen („Sonstiges“) ankreuzen und eintragen: „keine Erst-/steuerliche Hauptwohnung vorhanden“. Das interessiert die Stadt Essen nun aber überhaupt nicht, und sie wird einen Steuerbescheid zustellen. Dann gibt es nur noch: Zahlen oder Rechtsweg (= Widerspruch, der wird zurückgewiesen, dann: Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen).

Meine persönliche Meinung: Die Essener Satzung ist rechtswidrig, aber das lässt sich nur vor Gericht feststellen. Freiwillig wird Essen nicht nachgeben.:-D


Noch Fragen>

Gruß

Wohnsitz für Praktikum

Praktikant @, Sonntag, 16.07.2006 (vor 6758 Tagen) @ Christian

danke, damit ist mir erstmal geholfen.

Wohnsitz für Praktikum

Christian @, Montag, 17.07.2006 (vor 6757 Tagen) @ Praktikant

Hallo Praktikant,

dann zusätzlich zu René noch ein Tipp: In Essen werden nur volle Kalendermonate besteuert.

Auszug aus der Satzung:

[blockquote] § 3 Persönliche Steuerpflicht
(1) …
(2) …
(3) Die Steuerpflicht besteht, solange die Wohnung des Steuerpflichtigen als Zweitwohnung zu beurteilen ist. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung beginnt, nicht auf den ersten Tag eines Monats, beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Monats. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung endet, nicht auf den letzten Tag eines Monats, endet die Steuerpflicht am letzten Tag des vorangegangenen Monats.
[/blockquote]

Also: Wenn es sich so einrichten lässt, nicht am 1. der Monats ein- und nicht am letzten Tag des Monats ausziehen, dann reduziert sich die Steuerpflicht erheblich. Maßgeblich ist der Tag des Ein-/Auszugs (beim Meldeamt anzugeben) und nicht der Miet-/Nutzungsvertrag.

Gruß

Wohnsitz für Praktikum

René ⌂ @, Sonntag, 16.07.2006 (vor 6758 Tagen) @ Praktikant

» nun mache ich vom 01.09.2006-28.02.2007 mein pflichtpraktikum in essen und werde dort die ersten zwei monate in einem studentenwohnheim wohnen.

Bis hierhin mußt du dich nicht melden, da du voraussichtlich nicht länger als 2 Monate die Schlüsselgewalt hast. Nebenwohnsitze weniger als 2 Monate müssen in NRW nicht gemeldet werden! Wechselst du danach, müßtest du dich für die verbleibenden 4 Monate melden. Wechselst du nicht, rückwirkend für die gesamten 6 Monate.

ansonsten siehe Christian