Fraglicher Zweitwohnsitz als Minderjährige

Alfred @, Dienstag, 09.06.2009 (vor 5580 Tagen) @ fury

Wenn Du einen Hauptwohnsitz hattest, hattest Du auch einen Nebenwohnsitz. Richtig dürfte wohl sein: Du warst seit 1996 mit alleiniger Wohnung „irgendwo“ in NRW gemeldet. Das dürfte nachweisbar sein. Hast Du noch alte Meldebescheinigungen> Wenn Du in Köln nie eine Nebenwohnung hattest/genutzt hast, bist Du auch nicht steuerpflichtig.
Ob eine „alleinige Wohnung“ für eine Minderjährige zulässig ist, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, denn spätestens ab 1998 warst Du volljährig. Entscheidend wäre also, wann Deine Mutter in Köln gewohnt hat und wann sie Dich mit Nebenwohnung gemeldet hat.
Du schreibst, dass Deine Mutter ½ Jahr in Köln gemeldet war. Was war danach> Was ist mit der damaligen Wohnung passiert>
Zur Mahnung und Vollstreckungsankündigung: Wenn Dein Anwalt nicht vorläufigen Rechtsschutz/Aussetzung der Vollziehung beantrag hat, brechen Widerspruch und Klage nicht die Zahlungspflicht – da hätte er gepennt. Nachholen lässt sich das nicht mehr, Du kannst m.E. nur bei der Stadt die unter Hinweis auf die Mahnung die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Wird das abgelehnt, kann man evtl. dagegen klagen.
Anwalt: Nicht unbedingt erforderlich. Ansonsten kenne ich nur einen, der sich in der Materie auskennt.


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