Mein Sohn (noch 2 Monate 15) will Ende diesen Monats zu seinem Vater in die Niederlanden ziehen.
Vielleicht kann mir einer von euch sagen ob er dort als Zweitwohnsitz angemeldet werden kann. Oder muss ich ihn hier komplett abmelden>
LG Elli
ZWS für Minderjährige im Europäischen Ausland
Alfred , Donnerstag, 11.06.2009 (vor 5891 Tagen) @ elli-pirelli
Um was geht es:
- Wohnsitz
- Zweitwohnung oder
- Nebenwohnung>
Welche Rolle spielt das Sorgerecht>
Niederländisches Melderecht ist mir ein Buch mit 7 Siegeln.
ZWS für Minderjährige im Europäischen Ausland
elli-pirelli , Montag, 15.06.2009 (vor 5888 Tagen) @ Alfred
» - Wohnsitz
» - Zweitwohnung oder
» - Nebenwohnung>
» Welche Rolle spielt das Sorgerecht>
Das Sorgerecht hab ich alleine. Eigentlich hätte ich gerne, dass sein Hauptwohnsitz in D. bleibt und er dort als Zweitwohnsitz gemeldet wird.
Was ist der Unterschied zwischen Zweitwohnung und Nebenwohnung>
Ach herrjeh, das wird ja alles komplizierter als ich dachte.:surprised:
ZWS für Minderjährige im Europäischen Ausland
Alfred , Montag, 15.06.2009 (vor 5887 Tagen) @ elli-pirelli
Nebenwohnung ist ein Begriff aus dem deutschen Melderecht.. Wer in Deutschland mehrere Wohnungen nutzt, hat eine Haut und eine (oder mehrere Nebenwohnung(en). Wer eine Wohnung in Deutschland und eine Wohnung im Ausland nutzt, ist in Deutschland melderechtlich mit „alleiniger Wohnung“ erfasst. Welche davon der „Haupt“wohnsitz ist, richtet sich gemäß BGB bei Minderjährigen nach der Wohnung des Sorgeberechtigten, bei Volljährigen kann er willkürlich festgelegt werden. So weit das deutsche Recht.
Wie es im niederländischen Recht aussieht, kann ich nicht sagen.
Unterschied zwischen Zweit- und Nebenwohnung:
Eine fast schon rechtsphilosophische Frage. Nach Auffassung gewissenloser kommunaler Gesetzgeber gibt es keinen Unterschied. Das Bundesverwaltungsgericht scheint keinen Unterschied zu kennen, das Bundesverfassungsgericht bezeichnet als Zweitwohnung, die jemand neben der Erst(Haupt)wohnung für seinen persönlichen Bedarf „innehat“. Wobei danach der Inhaber derjenige ist, der die rechtliche Verfügungsgewalt über die Wohnung hat. Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnet den Nutzer der Wohnung als Inhaber und dürfte sich rechtlich damit in einer Sackgase befinden.
Noch Fragen>