Wie verhalten bei ZWS Köln

Big_Player @, Donnerstag, 11.06.2009 (vor 6261 Tagen)

Hallo zusammen!

Auch ich bin kürzlich mit dem Kassen- und Steueramt der Stadt Köln in Berührung gekommen.

Folgender Sachverhalt:

Jan 2002 - Erstwohnsitz in Aachen (Studiumbedingt, sowie Einführung ZWS in Aachen); Zweitwohnsitz ist Elternhaus in Köln.

Sep 2005 - Erster Brief vom Kassen- und Steueramt der Stadt Köln, daraufhin habe ich den Zweitwohnsitz in Köln abgemeldet. Gebraucht hätte ich den Zweitwohnsitz in Köln nicht, da ich nur ab und zu mal zu Besuch war.

Daher will das Kassen- und Steueramt für den Zeitraum von Jan bis Sep 2005 ZWS. Hierzu haben Sie mir nun erneut das Formular geschickt und mir eine Frist bis zum 30.06 gesetzt, ansonsten würden Sie das Steuerschätzverfahren einleiten.

Wie soll ich mich nun am Besten verhalten>

1.) Im Formular angeben, dass der Wohnsitz im Sinne des Zweitwohnungssteuergesetzes kein Nebenwohnsitz ist und dies mit Kinderzimmer im Elternhaus (~10m2), sowie keine Miete begründen oder

2.) Der Wohnsitz ist Nebenwohnsitz und dann das Formular komplett ausfüllen, wobei mir immer noch nicht klar ist welche fiktive Gesamtmiete dann errechnet wird, weil wie gesagt Küche und Bad habe ich ja nicht inne, ich darf sie nur benutzen!

3.) Beim Einwohnermeldeamt mit einer Eidesstattlichen Versicherung bestätigen, dass ich schon zum Jan 2002 ausgezogen bin, was ja auch der Wahrheit entspricht. Das habe ich schon mal versucht, problem ist aber halt, dass ich mich ja im Sept 2005 aktiv abgemeldet habe und dass sagte man mir, müsste ich gut begründen können, nur dann würden Sie die rückwirkende Abmeldung akzeptieren!

Welche Möglichkeit würdet Ihr wählen, bzw. mit welcher komme ich am schnellsten aus der Nummer raus, wenn es geht natürlich ohne etwas zu bezahlen!

Es wäre super nett, wenn jemand ein Feedback abgeben würde!

Gruß Christian!

Wie verhalten bei ZWS Köln

Alfred @, Freitag, 12.06.2009 (vor 6261 Tagen) @ Big_Player

Ob das „Kinderzimmer bei den Eltern Nebenwohnsitz war oder nicht, spielt keine Rolle. Du warst für dieses Zimmer mit Nebenwohnung erfasst und bist damit steuerpflichtig. Allenfalls kannst Du in der Erklärung angeben, dass es keine Zweitwohnung war, weil es sich um das Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung handelte. Was das Kassen- und Steueramt dann daraus macht ist so oder so rechtswidrig, aber sie werden ihr Geld schon kriegen.
Zu 3.): Bei einer eidesstattlichen Versicherung kommt es in erster Linie auf die Wahrheit und nicht auf eine „gute Begründung“ an – sollte man im Auge behalten.
Wie die Miete ermittelt wird, steht in § 2 Abs. 2 der verfassungswidrigen Kölner Satzung.

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Big_Player @, Freitag, 12.06.2009 (vor 6260 Tagen) @ Alfred

Ok danke erstmal!

Also würdest du mir raten das Formular vollständig auszufüllen und nach dem Erhalt des Steuerbescheides einen Anwalt einzuschalten, wobei ja wenn ich richtig informiert bin, da momentan wenig Erfolgsaussichten sind. Oder doch zähneknirschend bezahlen, wozu ich aber eigentlich nicht gewillt bin, weil man in diesem Fall nun wirklich nicht von einer Wohnung reden kann>

Die Berechnung der Miete ist in meinem Fall natürlich ein Witz, da würde ja dann wirklich die komplette Quadratmeterzahl des Hauses durch die Anzahl der Personen geteilt, dass zudem dann noch in einer guten Wohnlage, was den Quadratmeterpreis in die Höhe schnellen lässt. Da kämen, wenn ich dass dann wahrheitsgemäß angeben würde, ja wirklich so 60m2 raus, reine Nutzungsfläche. Das ist ja dann im Falle eine Kinderzimmers nun wirklich absurd!

Wie verhalten bei ZWS Köln

Alfred @, Freitag, 12.06.2009 (vor 6260 Tagen) @ Big_Player

Deswegen würde ich auch nur die Fläche des „Kinderzimmers“ mit "ca." angeben. Du hast weder einen Mietvertrag noch kennst Du die Wohnfläche des Hauses Deiner Eltern. Und was dann Deine Eltern ausschließlich benutzen, ist eine weitere, später ggf. zu beantwortende Frage.
Natürlich sind die Klageaussichten vor dem VG Köln mau – in Deinem Fall nicht aber nicht unbedingt aussichtslos. Da geistert das „Gelsenkirchener Kinderzimmerurteil“ noch durch die NRW-Kommunen und –Justiz. Warte erst mal ab, wie die Kölner reagieren, dann kann man immer noch Sand ins städtische Getriebe schmeißen.

Wie verhalten bei ZWS Köln

klara @, Freitag, 26.06.2009 (vor 6246 Tagen) @ Alfred

Ich verstehe das nicht- die Berechnungsgrundlage für die Zweitwohnsitzsteuer ist die gezahlte Miete. Wenn keine Miete gezahlt wurde (selten für ein Kinderzimmer) dann fehlt doch auch die Berechnungsgrundlage. Ein bestimmter Teil von Nichts ist Nichts.Vielleicht sollten wir ja doch mal eine Sitzblokade
vor dem Kassen- und Steueramt organisieren.Hirnwurstbrötchen und Gästeseifen verteilen. Ich zumindest würde die Herrn und Damen gerne mal kennenlehrnen die da so jeden Tag zu ihrer schmutzigen Arbeit gehen und anscheinend jeglichen gesunden Menschenverstand verlohren haben.

Wie verhalten bei ZWS Köln

Alfred @, Freitag, 26.06.2009 (vor 6246 Tagen) @ klara

Nichts gibt es nicht.
Einfach mal § 5 Abs. 4 der Kölner Nebenwohnungssatzung lesen.

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klara @, Freitag, 26.06.2009 (vor 6246 Tagen) @ Alfred

Stimmt- einfach schlimm und abgründig!:-(

Den Zweitwohnsitz rückwirkend abmelden- wahrscheinlich einzige Möglichkeit!
Obwohl ich mir nicht sicher bin ob Eltern ihren Kindern eine Wohnfläche unentgeltlich überlassen- man hat dafür doch keinen Schlüssel.:-P
Also zum Meldeamt und klar stellen das du im Bügelzimmer deiner Mutter übernachtest wenn du Ostern mal zu Besuch bist keinen Schlüssel hast und der Zweitwohnsitz fälschlich gemeldet ist.
Ach ja die Aussetzung der Vollstreckung beim Amt beantragen damit deine Melderechtlichen Formalia korrigiert werden können.
Reinhängen und strampeln.;-)

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Werner @, Freitag, 26.06.2009 (vor 6246 Tagen) @ klara

» Sitzblockade, Hirnwurstbrötchen und Gästeseifen

Das wäre doch mal eine Aktion :-) , die bei der bevorstehenden Wahl des OB Erfolg versprechen könnte. Befürchte nur, dass das Kassen- und Steueramt Anweisung hat, mit den Einnahmen aus der ZwSt das Stadtarchiv neu aufzubauen :-( !

Wie verhalten bei ZWS Köln

Big_Player @, Freitag, 28.08.2009 (vor 6183 Tagen) @ Big_Player

So ich wollte mich noch mal melden! Ich hatte einerseits einen Brief an das Kassen- und Steueramt geschrieben und auf das Gelsenkirchener Kinderzimmerurteil hingewiesen und andererseits einen Brief an das Einwohnermeldeamt mit Eidesstattlicher Versicherung, dass ich seit 2002 keinen Zweitwohnsitz in Köln gehabt habe.

Nach gut zwei Monaten hat sich das Kassen- und Steueramt immer noch nicht gemeldet, soll mir Recht sein. Aber das Einwohnermeldeamt hat mir kürzlich einen Auszug aus dem Melderegister geschickt, aus dem hervorgeht, dass ich seit 2002 in Köln keine Nebenwohnung mehr habe. Es scheint also geklappt zu haben, mit der rückwirkenden Abmeldung. Mal schauen, ob ich noch was von dem netten Kassen- und Steueramt der Stadt Köln höre!

Gruß Christian!

Wie verhalten bei ZWS Köln

Alfred @, Samstag, 29.08.2009 (vor 6183 Tagen) @ Big_Player

Sehr schön, dann kann man nur noch hoffen, dass demnächst ein Steuerbescheid kommt. Frei nach dem Motto: Ein Anwalt, der nicht klagen kann, kann klagen.