ZWS für Minderjährige im Europäischen Ausland
Nebenwohnung ist ein Begriff aus dem deutschen Melderecht.. Wer in Deutschland mehrere Wohnungen nutzt, hat eine Haut und eine (oder mehrere Nebenwohnung(en). Wer eine Wohnung in Deutschland und eine Wohnung im Ausland nutzt, ist in Deutschland melderechtlich mit „alleiniger Wohnung“ erfasst. Welche davon der „Haupt“wohnsitz ist, richtet sich gemäß BGB bei Minderjährigen nach der Wohnung des Sorgeberechtigten, bei Volljährigen kann er willkürlich festgelegt werden. So weit das deutsche Recht.
Wie es im niederländischen Recht aussieht, kann ich nicht sagen.
Unterschied zwischen Zweit- und Nebenwohnung:
Eine fast schon rechtsphilosophische Frage. Nach Auffassung gewissenloser kommunaler Gesetzgeber gibt es keinen Unterschied. Das Bundesverwaltungsgericht scheint keinen Unterschied zu kennen, das Bundesverfassungsgericht bezeichnet als Zweitwohnung, die jemand neben der Erst(Haupt)wohnung für seinen persönlichen Bedarf „innehat“. Wobei danach der Inhaber derjenige ist, der die rechtliche Verfügungsgewalt über die Wohnung hat. Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnet den Nutzer der Wohnung als Inhaber und dürfte sich rechtlich damit in einer Sackgase befinden.
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