ZWS in Berlin
Deinen Lebensmittelpunkt kannst Du behalten wo Du willst - für Deinen Aufenthalt gilt hingegen das Melderecht. Und das besagt: Ein volljähriger Lediger, der mehrere Wohnungen nutzt, hat seine Hauptwohnung dort, wo er sich vorwiegend aufhält.
Der Arbeitsvertrag spielt dabei keine Rolle.
Allerdings kannst Du Dich in Berlin mit Nebenwohnung registrieren lassen, denn weder 2009 noch 2010 wirst Du Dich – jeweils über das Jahr gesehen – vorwiegend in Berlin aufhalten, selbst wenn Du dort die Woche über arbeitest. Das Einwohnermeldeamt in Berlin wird vielleicht maulen, aber Gesetz ist Gesetz. Und wie lange Dein Arbeitsvertrag geht, musst Du ihnen ja nicht auf die Nase binden.
Wenn der Arbeitsvertrag verlängert wird, musst Du 2010 dann aufpassen, denn ab 1.7. wird dann die ZWSt fällig. Die Registrierung mit Hauptwohnung in Berlin wird dann unumgänglich.
Wenn Du Dich in Berlin mit Hauptwohnung erfassen lässt, wird in Dresden sofort die Nebenwohnungsteuer fällig.
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- ZWS in Berlin -
danielindd,
15.06.2009
- ZWS in Berlin - Alfred, 16.06.2009