Kölle

marcellos @, Freitag, 19.06.2009 (vor 6126 Tagen)

Hi,

hab ebenfalls vor ein paar wochen post vom kassen- und steueramt köln bekommen mit der aufforderung, doch endlich auf das schreiben vom 6.9.2005 zu reagieren.

zunächst eine kurze erklärung zur damaligen situation:
habe damals tatsächlich in einer wohnung in köln gewohnt,die ich als zweitwohnsitz angemeldet hatte. allerdings fand ich es etwas seltsam, dass ich über eine anscheinend am 01.01.2005 in kraft getretene zweitwohnsitzsteuer erst am 06.09.2005 informiert wurde. habe daraufhin beim kassenamt angerufen und gefragt, ob die allen ernstes erwarten,dass ich diese RÜCKWIRKEND erhobene steuer bezahle. daraufhin meinte die sachbearbeiterin nur: "das war doch aus funk und fernsehen bekannt."
da mir das keineswegs bekannt war, hab ich auch nicht eingesehen, dass ich für den zeitraum bezahlen soll und denen einfach nicht mehr zurückgeschrieben. habe dann auch meine wohnung zum 10.10.05 als erstwohnsitz umgemeldet und damit war die sache für mich erledigt.

da ich jetzt, wie viele andere ja scheinbar auch, von denen 4 jahre später post bekommen habe und die von mir für den zeitraum vom 1.1.05-10.10.05 ZWS kassieren wollen, wäre jetzt meine frage:

haben die überhaupt ne rechtliche grundlage, von mir irgendwas zu kassieren, ohne mich VORHER darüber zu informieren>>> meiner meinung nach ist das offensichtlicher betrug...und in der richtung müsste man doch eigentlich argumentieren können,oder>> weiss da jemand zufällig genaueres>> wäre über jeden tipp dankbar, da meine frist ebenfalls am 30.6.09 abläuft...

vielen dank im voraus

gruß

marcellos

Kölle

Alfred @, Freitag, 19.06.2009 (vor 6126 Tagen) @ marcellos

» haben die überhaupt ne rechtliche grundlage, von mir irgendwas zu kassieren, ohne mich VORHER darüber zu informieren>>> meiner meinung nach ist das offensichtlicher betrug... und in der richtung müsste man doch eigentlich argumentieren können,oder>> weiss da jemand zufällig genaueres>>

Sie haben eine rechtliche Grundlage, die Satzung wurde orgnungsgemäß bekanntgegeben. Da muss man auch das Kleingeschriebene lesen.

Kölle

René ⌂ @, Freitag, 19.06.2009 (vor 6126 Tagen) @ marcellos

Kommunen müssen solche Satzungen bekannt machen, dafür gibt es das Amtsblatt bzw. den Schaukasten. Und da kannst du dich drauf verlassen: in irgendeiner pobligen Ausgabe wird es gestanden haben: die Satzung in voller Länge abgedruckt.

Ob sich nun Zeitungen drauf stürzen, ob das Fernsehen darüber berichtet und vor allem, ob es dich als einzelnes Individium erreicht hat, spielt keine Rolle.

Es erhöht vermutlich die Akzeptanz der Betroffenen, wenn man diese rechtzeitig informiert. Ich habe die Einführung in Dresden miterlebt.

Dir bleibt dir nichts anderes übrig als zu zahlen. Ich gehe mal davon aus, daß du nicht unbedingt klagen willst - sonst bitte vorab mal hier im Forum belesen, ob du irgendwo eine Chance siehst.

Kölle

klara @, Freitag, 26.06.2009 (vor 6119 Tagen) @ René

Höhrt sich an als müsstest du zahlen.:-(