HW in Sachsen, ZW in Berlin, Student in Frankfurt (O)

Alfred @, Freitag, 19.06.2009 (vor 5834 Tagen) @ René

» Eine Hauptwohnungsteuer gibt es (noch) nicht, aber wer weiß ... irgendwann erfindet auch das noch eine Kommune ;-)

Hängt wohl entscheidend davon ab, wie man "Hauptwohnung" verstehen will Es geht nämlich durchaus, wenn es sich bei der melderechtlichen Hauptwohnung nicht um die Erstwohnung handelt – und dann ist es wieder eine Zweitwohnungsteuer und somit zulässig. Der melderechtliche Status (= vorwiegende Nutzung)ist nämlich gem. ständiger Rechtsprechung des BVerfG (1983 und 2005) kein zulässiges Kriterium für die Bestimmung der Zweitwohnung.


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