ZWS Köln / rückwirkend abmelden?

Lina @, Samstag, 20.06.2009 (vor 5833 Tagen)

Hallo,
ich habe ebenfalls Post aus Köln bekommen.
Jetzt lese ich bei euch, dass einige von euch die Möglichkeit erhalten haben, sich rückwirkend abzumelden. Ich kann leider nur nachweisen, dass ich seit einem Jahr keine Zweitwohnung meher gemeldet hatte, habe aber keine Abmeldung von 2005 mehr, bin also falsch gemeldet gewesen, ohne eine Abmeldebestätigung zu haben. Nun stehe ich da, nach vielen Telefonaten weiß ich, meine einzige Chance, den Steuerbescheid löschen zu lassen, ist, dass das Bürgeramt mich rückwirkend abmeldet, und zwar für die gesamte Zeit 2005 bis 2008, 2008 bis 2009 ist sowieso klar. Hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht> Wie sollte ich auf die Leute dort zugehen, um mich rückwirkend abmelden zu können> Bisher ist meine Info, dass nur der Meldestatus zählt, egal, ob es sich um ein Kinderzimmer im Haus meiner Eltern handelt, das seit Jahren ein Arbeitszimmer ist, oder nicht. NUR DER MELDESTATUS ZÄHLT, hat man mir gesagt. Rechtlich habe ich auch andere Infos gefunden...
Wäre für Tipps sehr dankbar, Zeit drängt, da ich ansonsten evtl. eine Klage vorbereiten muss.
Danke.

ZWS Köln / rückwirkend abmelden?

Alfred @, Samstag, 20.06.2009 (vor 5833 Tagen) @ Lina

Ist die "Post" eine Aufforderug zur Abgabe der ZWSt-Erklärung oder der Steuerbescheid>

ZWS Köln / rückwirkend abmelden?

Lina @, Montag, 22.06.2009 (vor 5831 Tagen) @ Alfred

» Ist die "Post" eine Aufforderug zur Abgabe der ZWSt-Erklärung oder der
» Steuerbescheid>

Zuerst kam die Aufforderung, auf die ich kurz darauf meine Unterlagen einschickte, eigtl. habe ich eine Frist bis 30.06. genannt bekommen, aber schon am 10.06. erhielt ich den Beescheid, ohne, dass meine Unterlagen bearbeitet worden waren. Daher ist in meinem Fall gleich mehrfach einiges schief gelaufen...im Moment versuche ich eine rückwirkende Abmeldung, vielleicht klappt das ja. Kassen-und Steueramt behauptet, ihnen sei egal, wie ich das hinkriege, wenn der Meldestatus stimmt, nehmen sie den Bescheid zurück. Jetzt gehts um Zeit, hoffe es klappt alles schnell. Danke für die Hilfe.

ZWS Köln / rückwirkend abmelden?

Schmal @, Montag, 22.06.2009 (vor 5831 Tagen) @ Lina

Hi, gute Nachrichten, Du kannst Dich rückwirkend abmelden, wenn Du noch nicht den Steuerbescheid bekommen hast, sondern nur die Aufforderung Dich bis zum sounsovielten zu äußern, da Du sonst geschätzt wirst.

Dazu meldest Du Dich einfach in der Meldestelle rückwirkend ab (siehe unten). Frag bevor Du extra nen termin machst, ob Du es per Fax schicken kannst. Zudem schickst Du eine eidesstattliche Versicherung mit folgendem mit:


Eidesstattliche Versicherung


In Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt und in dem Wissen, dass von dieser Erklärung vor einem Gericht Gebrauch gemacht werden kann, bestätige ich,

Name
Straße
PLZ Ort

hiermit, dass ich nach dem 1.1.2005 zu keinem Zeitpunkt einen Zweitwohnsitz im Gesetzessinn bei Name, Adresse PLZ Ort innehatte. Die entsprechende Bestätigung meiner Eltern (oder andere) liegt bei.

(dann noch eine kurze Begründung nach dem Motto: Ich habe da zu keiner zeit gewohnt bla bla...)


Ich versichere an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.

Mir ist bekannt, dass eine eidesstattliche Versicherung eine nach den §§ 156, 163 Strafgesetzbuch (StGB) strafbewehrte Bestätigung der Richtigkeit meiner Erklärung ist. Mir sind die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen, d. h. nicht den Tatsachen entsprechenden, oder unvollständigen Erklärung, d. h. das Verschweigen der wesentlichen Tatsachen bekannt.

Zusätzlich lässt Du Dir bestätigen (in dem Fall von Deinen Eltern, dass Du nicht mehr da gewohnt hast, dazu reicht ein kurzer Zweizeiler: XY hat nach dem 30.12.2004 nicht mehr bei uns Adresse... gewohnt und zu keiner Zeit einen Zweitwohnsitz innegehabt...


Dazu dann ein Anschreiben an die Meldestelle:


Meldehalle Lindenthal (oder andere)
Aachener Str. 220
50931 Köln

per FAX: 0221/221 93212

Rückwirkende Abmeldung Zweitwohnsitz

Kassenzeichen: XXX.XXX.XXX.XXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie soeben telefonisch besprochen, möchte ich meinen Zweitwohnsitz in der Straße, Ort, rückwirkend zum 31.12.2004 abmelden.

Die Gründe hiefür finden Sie in der eidesstattlichen Versicherung, die ebenso anhängt, wie die Bescheinigung des Eigentümers und die Abmeldung.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, erreichen Sie mich unter XXXXXXX.


Freundlicher Gruß,

So hats bei mir funktioniert, viel Glück!

ZWS Köln / rückwirkend abmelden?

Lina @, Montag, 22.06.2009 (vor 5831 Tagen) @ Schmal

Vielen Dank für die Hilfe, die Formulierungstipps kann ich gleich heute verwenden, ich versuche es jetzt auch auf dem Weg, habe vielleicht Glück mit meinem Bürgeramt, irgendwo muss es doch noch vernünftige Mitarbeiter geben!
Danke für die Hilfe!

ZWS Köln / rückwirkend abmelden?

Li @, Freitag, 10.07.2009 (vor 5813 Tagen) @ Schmal

hallo,

erst mal vielen Dank für die guten Formulierungstipps und so weiter :-)

Denn auch Ich befolge deinen Rat, und werde kommenden Montag versuchen mich per Fax rückwirkend in der Meldehalle Lindenthal abzumelden, da ich mittlerweile in Berlin lebe.

Fast alle Schriftstücke sind vorhanden, wie "eidesstattliche Versicherung" und eine Bestätigung meines Vaters/Wohnungseigentümers, dass ich schon vor Einführung der Steuer bei ihm keinen Zweitwohnsitz mehr inne hatte etc...

Nun aber zu meiner Frage: Man muss doch wahrscheinlich noch so ein Abmeldeformular mitschicken.

Zum einen gibt es da ein spezifisches Formular für rückwirkende Abmeldungen>

Und zum anderen, musstest Du eigentlich ein Bußgeld zahlen> Da bei einer rückwirkenden Abmeldung, der Abmelde- und Anmeldeteitraum natürlich viel zu weit auseinander liegen*

* "...Nach dem Meldegesetz NW hat sich INNERHALB EINER WOCHE abzumelden, wer aus einer Wohnung auszieht (§13).
[...] Bitte achten Sie darauf, daß Sie die vorgenannte Frist nicht überschreiten, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße zu rechnen haben.


Bei mir ist dummerweise auch noch der Spezialfall, dass ich nachdem ich den Zweitwohnsitz bei meinem Vater nicht mehr genutzt habe, bereits zwei Umzüge hinter mir hatte, bevor ich dann in Berlin gelandet bin! Verzeih mir meine Dummheit ;-), aber da weiß ich gar nicht welche Wohnung ich nun ich in das Abmeldeformular eintragen soll> :-(

Na ja Fragen über Fragen, aber vielleicht weiß Du oder jemand anderen der den Thread zufälligerweise liest ja eine Antwort.

Über einwenig Licht in diesem Urwald aus Verwirrungen würde ich mich mehr als nur freuen!

lg

Li

ZWS Köln / rückwirkend abmelden?

saneu @, Montag, 17.08.2009 (vor 5775 Tagen) @ Li

hallihallo,
auch ich gehöre zu den leidtragenden...
lebe seit 2001 nicht mehr in köln-mühlheim bin aber offensichtlich noch dort gemeldet :-(
@Li:
deine fragen sind auch meine fragen - auch ich bin seitdem mehrmals umgezogen und weiss nicht, welchche der wohnungen ich im abmeldeformular angeben soll. und die bußgeld-sache würd auch mich sehr interessieren!
gibt es bei dir neuigkeiten>
wie hast du es gemacht>
warst du erfolgreich>
bitte schreibe, wies gelaufen ist!
1000 dank
sarah

ZWS Köln / rückwirkend abmelden?

roxane @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5620 Tagen) @ Lina

Da wir finanziell gerade auch nicht so toll dastehen und unseren ZWS auch nocht nicht abgemeldet haben, obwohl wir dort eigentlich nicht mehr wirklich wohnen. Wir standen bei der neuen Wohnung kurz davor die Lebensversicherung für die Finanzierung zu nutzen, das konnten wir mit Hilfe gerade noch vermeiden. Das Forum hier ist gottseidank eine Hilfe, weil ich im Moment so im Stress bin, dass ich ohnehin nicht viel auf die Reihe bekomme.

ZWS Köln / rückwirkend abmelden?

ax78 @, Dienstag, 02.02.2010 (vor 5606 Tagen) @ roxane

Tag zusammen.
Im letzten Jahr noch habe ich in Bremen meine Zweitwohnsteuer für 2008 gezahlt. Schon im April bin ich in eine andere Stadt gezogen. Jetzt fällt mir ein, hoffentlich noch rechtzeitig, daß ich meinen Zweitwohnsitz nicht abgemeldet habe. Hat jemand von euch einen Rat wie ich nun agieren soll um nicht wieder einen Steuerbescheid zu bekommen>
Habe vor einfach ein Abmeldeformular zu nutzen und als Datum 4/2009 anzugeben. Hat jemand Erfahrung gemacht ob das ausreichend ist oder nicht evtl. sogar ein Bußgeld wegen versäumter Abmeldung erhoben wird>

Danke und Gruß

ZWS Köln / rückwirkend abmelden?

Yvonne Winkler @, Dienstag, 02.02.2010 (vor 5606 Tagen) @ ax78

Einfach am Einwohnermeldeamt der Hauptwohnung die Nebenwohnung rückwirkend abmelden. Nicht so viel fragen, sondern einfach machen.