Tipp für Köln - ZWS reduzieren

larrynews @, Sonntag, 05.07.2009 (vor 5401 Tagen)

Hallo zusammen,

da ich vor einigen Monaten in diesem Forum hilfreiche Anregungen erhalten habe, gebe ich jetzt gerne meine erfoglreichen Erfahrungen an Euch bzgl. der Stadt Köln weiter. Zur Historie, siehe Thread von larrynews vom Februar 09, daher hier nur eine kurze Zusammenfassung.

- Nebenwohnsitz bis Sept. 2005 angemeldet, danach Ummeldung zum Hauptwohnsitz in Köln mit der Begründung des verlagerten Lebensmittelpunktes nach Köln.
- Ende 2008 Aufforderung für Jan.-Sept. 2005 fehlende Unterlagen zur in 2005 abgegebenen Steuererklärung nachzureichen (noch kein Steuerbescheid!!)

- Daraufhin Kontakt zum Einwohnermeldeamt und Frage, ob man sich rückwirkend ummelden kann, wenn die Registrierung des Nebenwohnsitzes nicht den damaligen Tatsachen entspricht.

Ergebnis: Unter folgenden Umständen geht das!!!! Habe es mit Erfolg durchgezogen!

1. Die Aussage muss natürlich zutreffend sein. In meinem Fall bin ich erst 2004 fürs Studium nach Köln gezogen. Aussage Ordnungsamt: "erheblich ist, wie die Tatsachen/ Fakten damals waren; wenn sie nicht dem damaligen Meldestatus entsprechen, dann ist eine rückwirkende Ummeldung möglich und sogar erforderlich, um das Melderegister zu korrigeren." Diese Aussage entspricht den Angaben im Meldegesetz.

2. Es müssen entsprechende Nachweise erbracht werden: Energiekosten/Verbrauch wie Strom und Gas müssen bestimmte Grenzen überschreiten, die glaubhaft machen, dass man sich überwiegend in der Kölner Wohnung aufgehalten hat. War bei mir gegeben (Grenze unbekannt, vermute, dass hier Durchschnittswerte herangezogen werden, z.B. 1200 kw für 1 Person). Falls Rechnungen nicht mehr vorliegen, können bei RheinEnergie Kopien angefordert werden, diese waren noch gespeichert.

3. Die Stadt, in der der Hauptwohnsitz zu diesem Zeitpunkt angemeldet war, muss mit einer rückwirkenden Ummeldung zum Nebenwohnsitz einverstanden sein. Vorsicht, ob auch dort ZWS erhoben wird und was dort konkret in der Satzung steht. In meinem Fall ist die Satzung so auszugelegen, dass Kinderzimmer im Elternhaus von der ZWS ausgenommen sind. Interessant war hier die Aussage des Amtsleiters, dass nichts gegen eine rückwirkende Änderunge spricht, da s.E. melderechtlich ohnehin die Stadt Köln diese Entscheidung bzgl. einer Änderung im Melderegister treffen müsse.
Das Einverständnis sollte am besten schriftlich vorliegen, ein telefonisches Einverständnis mit Name des Ansprechpertners ist aber auch ok.

Ergebnis: Korrektur der Meldebescheinigung und Änderung zum Hauptwohnsitz (hatte leider im März 2005 meinen Perso noch in der alten Stadt beantragt, weil da schneller geht. Daher ist der Hauptwohnsitz erst ab diesem Zeitpunkt geändert worden.)

Nächster Schritt:
Auf dieser veränderten Grundlage bin ich nun der Aufforderung nachgekommen, die fehlenden Unterlagen samt Meldebescheinigung beim Steueramt einzureichen.

Ergebnis: Im Steuerbescheid wurde nur noch für Jan-Febr ZWS erhoben. 200 EUR gespart...

Basis dieses ganzen Verfahrens ist wie gesagt das Meldegesetz, in dem die Grundlage hierfür gegeben ist! Leider weist niemand darauf hin! Viel Erfolg!!!!


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