ZWS Köln - Fortsetzung mit Klage
Wenn Du nur gegen die Schätzung klagst, stellst Du den Steueranspruch der Gemeinde nicht streitig, sondern akzeptierst den Steuerbescheid in der realen Höhe, sprich nur die Steuerhöhe ist streitig.
Wenn Du gegen den Steuerbescheid insgesamt vorgehst, greifst Du den Steuerbescheid insgesamt an.
Kommt also drauf an, was Du willst>
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Ilya,
08.07.2009
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Yvonne Winkler,
09.07.2009
- ZWS Köln - Fortsetzung mit Klage - Alfred, 09.07.2009
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Yvonne Winkler,
09.07.2009