ZWS in Essen

Siggi @, Freitag, 10.07.2009 (vor 6278 Tagen)

Hallo
die Stadt Essen erhebt auch bei mir eine ZWS. Ich habe dort meinen zweiten Wohnsitz aus beruflichen Gründen angemeldet. Habe aber noch einen Sohn (16 Jahre ab August in Ausbildung) an meinem Hauptwohnsitz zusammen mit meinem Lebenspartner wohnen. Da ich Montags morgens nach Essen fahre und Donnerstags abends zu meinem Hauptwohnsitz zurückfahre, ist mein Lebensmittelpunkt natürlich am Hauptwohnsitz.
Ich sehe aber die ZWS nicht ein, da ich auf Grund dessen, dass mein Freund zu mir gezogen ist, meine Lohnsteuerklasse von II auf I ändern musste, da ich nicht mehr Alleinerziehend bin. Dazu fällt noch mein Alleinerzieher Freibetrag weg. Alles nur weil ich nicht mehr allein lebe.
Aber anders widerrum wird der Partner bei der Stadt Essen nicht berücksichtigt, da nicht verheiratet.
Das kann doch nicht angehen, dass die Steuerbehörden sich alles so drehen wie es benötigt wird, oder >>
Wer kann mir eine Info geben. Lohnt sich hier eine Klage>
Vielen Dank schonmal.
Siggi

ZWS in Essen

Alfred @, Freitag, 10.07.2009 (vor 6278 Tagen) @ Siggi

Eine Klage lohnt sich vermutlich nicht bzw. dürfte sich ziemlich langwierig gestalten.
Die Nebenwohnung in Essen ist eine „echte“ Zweitwohnung. Da bliebe nur eine grundsätzliche Klage wegen der allgemeinen Verfassungswidrigkeit der Satzung ggf. kombiniert mit Art. 6 Abs. 1 GG. Die dürfte aber in NRW und auch beim BVerwG erfolglos bleiben und wie das BVerfG in diesem Fall entscheidet, steht in den Sternen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG müsste eine Beschwerde erfolgreich sein. Aber der Weg bis dahin ist ziemlich mühsam.
Sorry.

ZWS in Essen

Siggi @, Samstag, 11.07.2009 (vor 6278 Tagen) @ Alfred

» Eine Klage lohnt sich vermutlich nicht bzw. dürfte sich ziemlich langwierig
» gestalten.
» Die Nebenwohnung in Essen ist eine „echte“ Zweitwohnung. Da bliebe nur
» eine grundsätzliche Klage wegen der allgemeinen Verfassungswidrigkeit der
» Satzung ggf. kombiniert mit Art. 6 Abs. 1 GG. Die dürfte aber in NRW und
» auch beim BVerwG erfolglos bleiben und wie das BVerfG in diesem Fall
» entscheidet, steht in den Sternen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des
» BVerfG müsste eine Beschwerde erfolgreich sein. Aber der Weg bis dahin ist
» ziemlich mühsam.
» Sorry.

Hallo,

danke für die Info. Aber ich verstehe das nicht, ich muss ja auf Grund dessen, dass mein Sohn da ist, noch die andere Wohnung behalten. Warum wird das nicht angerechnet. Ist doch auch zum Schutz der Familie, oder>

ZWS in Essen

Yvonne Winkler @, Samstag, 11.07.2009 (vor 6278 Tagen) @ Siggi

Klar ist das zum Schutz der Familie, aber so ein Fall ist vom BVerfG noch nicht abgesegnet, weshalb sich die Verwaltung auf den Standpunkt stellen wird, dass nur der Fall der zusammenlebenden Eheleute, die berufsbedingt eine Zweitwohnung brauchen, von der Veranlagung ausgenommen wird.
Bei den Gerichten kommt es darauf an. Allerdings würde ich in NRW keine Wunder erwarten.:-)

ZWS in Essen

Alfred @, Samstag, 11.07.2009 (vor 6277 Tagen) @ Yvonne Winkler

In NRW kann man sich nur wundern.

Deswegen sagte ich ja auch, dass eine Klage sich ziemlich langwierig gestalten würde.
Und ob es am Ende von Erfolg gekrönt ist, bleibt auch fraglich. Da kommt es auf die Argumentation an.

Der Sohn könnte z.B. an den Arbeitsort mit umziehen. Da müssen schon überzeugende Gründe vorliegen, warum das nicht möglich ist. Und über deren Gewicht können/dürfen/werden die Gerichte frei entscheiden.

ZWS in Essen

Siggi @, Sonntag, 12.07.2009 (vor 6277 Tagen) @ Alfred

... mein Sohn beginnt eine Ausbildung ca. 25km von unserem Hauptwohnsitz. Daher kann er nicht mit umziehen. Nur leider habe ich überhaupt keine Ahnung wie man eine Klage bzw. Beschwerde einreicht.
Ich finde es einfach unmöglich, dass sich unsere Behörden alles so drehen wie sie es brauchen um sich die Geldsäckchen voll zu machen.
Auf der einen Seite wird der Partner anerkannt auf der anderen Seite muss man verheiratet sein. Hauptsache wir zahlen fleißig.
Wer kann mir denn mal erzählen wie so eine Klage/Beschwerde auszusehen hat>>>>
Danke.

ZWS in Essen

Rebell @, Sonntag, 12.07.2009 (vor 6277 Tagen) @ Siggi

» ... mein Sohn beginnt eine Ausbildung ca. 25km von unserem Hauptwohnsitz.
Ja liebe Siggi, wenn der nun dort sich auch noch eine kleine Unterkunft nimmt, etwa wie eine Hundehütte, die sich zum Schlafen eignen würde um damit die Umwelt zu schonen und um Kosten zu sparen,ja dann könnte in der dortigen Kommune, sofern diese auch eine Zweitwohnungsteuersatzung beschlossen hat,die Zweitwohnungssteuer fällig werden, denn der Gesetzgeber legt die Sache ganz loyal aus für die Gemeinden, es genügt nämlich schon absurd wenn es eine Schlafmöglichkeit gibt. Es ist nämlich ohne Bedeutung wer die Kosten für das Innehaben finanziert, fakt ist es das Innehaben genügt schon um besteuert zu werden. Dieses alles ohne selbst bescheuert zu sein!:-)
Der Erfinder der Zwst. Prof. Dr. Bayer ist inzwischen auch etwas frustriert, wenn er bekundet er kenne sein "Kind" nicht mehr, so wie es sich seit der Geburt nun entwickelt hätte
iebe "abgestrafte Siggi",
hier kannst Du als Bürger dieses Rechtstaates erkennen wie kompliziert und unverschämt die Steuergesetzgebung mit den Betroffenen umgeht.
Die Zweitwohnungssteuer wird als Aufwandsteuer dem Volke verkauft im Grunde ist es nichts anderes als eine Abstrafung jener die auch bereit sind etwas zu leisten also es sind in erster Linie die "Leistungsträger" in unserer Gesellschaft, ob die nun reich oder extrem reich sind wird nicht differenziert, auf alle Fälle reicher als jene die es vorziehen sich ins soziale Netz sich zu begeben, natürlich gibt es viele die ins Netz abgedrängt worden sind, weshalb und wieso- lassen wir man außen vor.
Selbst wenn jemand ohne eigenes Verschulden in die Richtung kommt wo bei ihm ein überdurchschnittlichen Erfolg nachgewiesen werden kann,das muss noch gar keine Erfolg sein, so wird er schon zur Kassen gebeten. Aber der Gesetzgeber hat es geschafft alle jene in die Ecke der Reichen und belastbaren in der Öffentlichkkeit abzustempeln.
Erzählen Sie diese Fakten mal in der Gesellschaft, dann spüren Sie sehr schnell wie Ihr Umfeld dabei ist und dieses System der Zweitwohnungssteuer zu befürworten.
Wenn alle Betroffenen noch viel mehr sich äußern und auch entsprechend handeln würden- das sieht man schon in diesem Forum- wie wenige sich hier überhaupt trauen etwas zu kritisieren. Jetzt vor der Bundestagswahl wünschte ich mit eine- es würde genügen wenn es nur eine Partei gäbe die sich dieser Ungerechtigkeit auch nur annehmen würde!
Die Bundeskanzlerin und der Bundesinnenminister lehnen hierzu jegliche Stellungnahme abe, denn es sei Ländersache.
Die Raffgier der Länder ist grenzenlos, im Jahre 2007 betrugen denn die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer stetig mit jedem Jahr steigend, über 91 Mio €, es ist nämlich ganz einfach - man trifft hier eine beneidete wehrlose Minderheit und da braucht man bei den Wahlen keine Störung befürchten!

ZWS in Essen

Alfred @, Sonntag, 12.07.2009 (vor 6277 Tagen) @ Rebell

Zu diesem „rebellischen“ Ausfall am Rande bemerkt:

Hinsichtlich der Kompliziertheit deutscher Steuergesetze gehe ich durchaus d’accord. Bezüglich der Raffgier und Borniertheitskrupelloser Kommunalpolitiker, die unverantwortlich mit Steuergeldern umgehen, würde ich sogar noch einen draufsetzen. Was einige Gerichte betreiben, bezeichnen manche Leute eher als akrobatisch denn als loyal. Was aber nichts daran ändert, dass eine ZWSt nach den Vorgaben des BVerfG eine zulässige örtliche Aufwandsteuer ist, die bei entsprechender Ausgestaltung von den Kommunen erhoben werden darf. Da sollte man die Kirche im Dorf lassen.

Und was den ehrenwerten Prof. Dr. H.-W. Bayer angeht: Von mir aus könnte der noch viel mehr gefrustet sein. Wer stolz darauf ist und sich damit brüstet eine neue Steuer erfunden zu haben, steht für mich in einer ganz besonderen Ecke.

Ansonsten dürfte dieser „rebellische“ Ausfall für S. nicht besonders hilfreich - noch nicht einmal tröstend - sein.

ZWS in Essen

Alfred @, Sonntag, 12.07.2009 (vor 6277 Tagen) @ Siggi

Wie schon gesagt, besondere Erfolgsaussichten sehe ich da nicht. Du kannst nur grundsätzlich gegen die Verfassungswidrigkeit der Satzung klagen und auf Zeit bis zu einer hoffentlich positiven Entscheidung des BVerfG spielen.
Vorab aber eine Frage: Ist der Steuerbescheid überhaupt noch „offen“> D.h.: ist die Klagefrist noch nicht abgelaufen oder: Von wann ist der Steuerbescheid>

ZWS in Essen

Siggi @, Montag, 13.07.2009 (vor 6276 Tagen) @ Alfred

Ich habe jetzt ein Schreiben erhalten, indem habe ich die Höhe mitgeteilt bekommen und dass ich bis zum 30.07.09 Zeit habe, dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Ich bin mir nicht sicher, ob das schon der Steuerbescheid ist. Auf jeden Fall steht davon nichts drauf. Auch nicht bis wann ich zu zahlen habe. Welche Möglichkeiten habe ich > Kenne mich da echt nicht aus.
Macht es einen Sinn einen Rechtsanwalt einzuschalten> Ich zahle lieber einem Anwalt 200 Euro (habe auch eine Rechtschutzversicherung) als dass ich diese Steuer unterstütze. Wenn ich kein Kind und Partner hätte, könnte ich ja noch ein Einsehen haben.... aber so nicht. Ich fahre jedes Wochenende fast 600 km, hin und zurück, um zu meinem Sohn und Partner zu kommen, zahle Miete für zwei Wohnungen und den ganzen Sprit und und ......
Irgendwo hört es echt auf.

Danke schonmal für eure Antworten
:-)

ZWS in Essen

Alfred @, Montag, 13.07.2009 (vor 6275 Tagen) @ Siggi

Wenn nicht „Steuerbescheid“ darüber und am Ende eine „Rechtsbehelfsbelehrung“ steht, weiß ich ehrlich gesagt nicht, was die Frage der Stadt soll.
Wenn die Höhe der Steuer falsch berechnet ist, sollte man das der Stadt auf jeden Fall mitteilen. Zusätzlich immer der schmale Satz: „…. weise ich sie darauf hin, dass sie in meinem Fall die Zweitwohnungsteuer in verfassungswidriger Weise von meiner überwiegenden Ortsabwesenheit abhängig machen.“
Mehr ist vertane Liebesmühe. Und dafür einen Rechtsanwalt nehmen ist rausgeschnissenens Geld. Die Stadt wird den Bescheid auf jeden Fall erlassen, und dann - aber auch erst dann - kann man klagen. Rechtsanwalt ist auch dann noch nicht erforderlich.

ZWS in Essen

Siggi @, Montag, 20.07.2009 (vor 6269 Tagen) @ Alfred

Hallo

wie kann ich denn erkennen, dass die Steuer richtig berechnet wurde> Die Stadt Essen hat ja noch nicht mal meine zu zahlende Miete veranschlagt, sondern eine ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen. Mit dieser stehe ich mich ja nochmal schlechter. Ich kann es nicht glauben.

Also macht es keinen Sinn auf Grund meines Sohnes zu widersprechen>>>>>>

Danke.

ZWS in Essen

Alfred @, Montag, 20.07.2009 (vor 6268 Tagen) @ Siggi

Was das sein soll, da es anscheunend kein Steuerbescheid ist, weiß ich auch nicht. Auf jeden Fall solltest Du antworten, sinngemäß etwa:

Die Essener "Zweit"wohnungsteuersatzung ist nach den Entscheidungen des BVerfG keine rechtmäßige Grundlage für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer als einer zulässigen örtlichen Aufwandsteuer. Meine Heranziehung zu einer Nebenwohnungsteuer - weil ich mich nicht überwiegend im Stadgebiet aufhalte - wäre verfassungswidrig".

Daraufhin kommt der Steuerbescheid, dann erst kannst/musst Du beim VG Gelsenkirchen klagen. Die Klage wird abgewiesen, dagegen kannst Du Berufung beim OVG NRW beantragen. Der Antrag wird abgelehnt und dann ist der Weg zum BVerG frei. Das wird dann hoffentlich Recht für Recht erkennen.

Ob mit einer Entscheidung des BVerfG der Unfug mit der Nebenwohnungsteuer dann eine Ende hat, ist eine andere Frage.

Ob Du diesen Weg gehen sollst> Da bin ich insofern ein schlechter Ratgeber, weil es für mich eine Prinzipienfrage ist.