Aus Hamburg nach Berlin wg Job
Hallo, ich habe mir einiges aus dem Forum durch gelesen, aber so einen Fall wie meinen nicht gefunden. Deshalb folgende Frage: In Hamburg wohnend habe ich 2007 einen Job in Berlin angenommen. Mein (gefühlter) Lebensmittelpunkt ist Hamburg, deshalb pendle ich jedes Wochenende. Mein Freund, mit dem ich nicht verheiratet bin und noch nicht mal in Hamburg in einer Wohnung lebe, kann aufgrund seiner Kinder, die er jedes WE betreut nicht nach Berlin kommen. Insofern werden auf Dauer meine privaten Lebensmittelpunkte in Hamburg bleiben. Ein Zimmer meiner Hamburger Wohnung habe ich untervermietet, weil ich nicht soviel Geld habe, beide Wohnungen zu finanzieren. Nun sagt das Finanzamt, wir erkennen die Doppelte Haushaltsführung (wegen der Untermiete) nicht an und gleichzeitig soll ich die Berliner Wohnung als Zweitwohnsitz versteuern. Ist das nicht alles etwas widersprüchlich> Vielen Dank für eine Antwort. Liebe Grüße von Paula.
Aus Hamburg nach Berlin wg Job
Die "Zweitwohnungsteuer" Leipziger Prägung ist nicht widersprüchlich - sie ist absurd. Hilft Dir aber wenig. Um die Nebenwohnungsteuer in Berlin oder Hamburg wirst Du nicht rumkommen - "klagen" musst Du mindestens bis zum BVerfG.
Da Du nur am Wochenende in Hamburg bist, musst Du Dich in Berlin eigentlich mit Hauptwohnung registrieren lassen bzw. solltest von Anfang an so registriert sein.
Was Deine Doppelte Haushaltsführung angeht, sollstest Du Dich mit einem Steuerberater verbünden und dagegen wehren. Da Du nicht die ganze Wohnung untervermietet hast, sollte das erfolgreich sein.