österreiche staatsbürgerin - zweitwohnsitz berlin
hallo liebe leute,
ich bin vor kurzem nach berlin umgezogen und wollte mich nun gleich hier melden. meinen hauptwohnsitz möchte ich in österreich behalten (aus derzeit noch studentischen gründen) und berlin als zweitwohnsitz melden.
muss ich somit auch die zweitwohnsitz steuer bezahlen oder kann ich diese aufgrund meines österreichischen hauptwohnsitzes noch umgehen>
ich freue mich über antworten!
liebe grüße, stefanie
österreiche staatsbürgerin - zweitwohnsitz berlin
Alfred , Montag, 20.07.2009 (vor 5805 Tagen) @ fräulein brösel
Melderechtlich hast Du in Deutschland nur eine einzige Wohnung und kannst infolgedessen hier auch keine Nebenbewohnung anmelden. Mit dem Wohnsitz hat das nichts zu tun. Den kannst Du behalten wo Du willst und musst das auch nirgendwo melden.
Da Du in Berlin keine Nebenwohnung hast, bist Du auch nicht zweitwohnungsteuerpflichtig
österreiche staatsbürgerin - zweitwohnsitz berlin
Rebell , Montag, 20.07.2009 (vor 5805 Tagen) @ Alfred
» nirgendwo melden.
» Da Du in Berlin keine Nebenwohnung hast, bist Du auch nicht
» zweitwohnungsteuerpflichtig
Das ist glaube ich etwas einfach und gut gemeint, aber im Allgäu muss jeder, der nicht mit Erstwohnsitz gemeldet ist auch als Ausländer die Zweitwohnungssteuer zahlen- so die Aussage eine Ehepaares, das die englische Staatsangehörigkeit ht , in England ein ganzes Haus besitzt und im Allgäeu ein Fewo an etwa 5 Monaten nutzt. Da ist die Jahressteuer und die Kurtaxe fällig!
österreiche staatsbürgerin - zweitwohnsitz berlin
fräulein brösel , Montag, 20.07.2009 (vor 5805 Tagen) @ Rebell
hm und nun> wer hat nun recht bzw muss ich nun doch die zweitwohnsitzsteuer bezahlen, obwohl mein hauptwohnsitz in österreich ist>
ich bin verwirrt...
österreiche staatsbürgerin - zweitwohnsitz berlin
Alfred , Montag, 20.07.2009 (vor 5805 Tagen) @ fräulein brösel
» hm und nun> wer hat nun recht bzw muss ich nun doch die zweitwohnsitzsteuer bezahlen, obwohl mein hauptwohnsitz in österreich ist>
Als erstes solltest Du mit dem "Hauptwohnsitz" aufhören.
Zweitens: Berlin liegt nicht im Allgäu und auch nicht in BY. In Berlin werden nur Nebenwohnungen besteuert - genau genommen die Meldung mit Nebenwohnung. So will es das verfassungswidrige Berliner "Zweitwohnung"steuergesetz und der BFH.
Recht ist ansonsten, was der Richter sieht (sehen will).
österreiche staatsbürgerin - zweitwohnsitz berlin
fräulein brösel , Montag, 20.07.2009 (vor 5805 Tagen) @ Alfred
hallo alfred,
vielen lieben dank für deine antwort. der begriff "hauptwohnsitz" ist mir aus österreich bekannt. deswegen erwähne ich diesen auch in meinen sätzen.
berlin ist somit mein erstwohnsitz u dasselbe werde ich dann morgen auch bei der meldestelle bekannt geben.
ein großes dankeschön für die hilfestellung!
allerliebst, stefanie
österreiche staatsbürgerin - zweitwohnsitz berlin
Alfred , Montag, 20.07.2009 (vor 5805 Tagen) @ fräulein brösel
in Berlin hast Du melderechtlich Deine einzige (oder alleinige) Wohnung, nichts anderes, denn da geht es nur umWohnungen in Deutschland.
Das Wort "Wohnsitz" kommt im deutschen Melderecht nicht ein einziges Mal vor. Richtig bei Dir wäre, in Berlin von einem "dauernden Aufenthalt" zu sprechen.
österreiche staatsbürgerin - zweitwohnsitz berlin
Rebell , Freitag, 24.07.2009 (vor 5802 Tagen) @ Alfred
» in Berlin hast Du melderechtlich Deine einzige (oder alleinige) Wohnung,
» nichts anderes, denn da geht es nur umWohnungen in Deutschland.
Ob Du Recht hast Alfred>> Oder der Staatsdiener >>>Hier Auszug aus „Die Zweitwohnungssteuer in der Praxis“
Von Dr. Christian Zieglmeier Bayerisches Staatsministerium des Innern
Begriff> Hauptwohnung im Ausland
Soweit die jeweiligen Satzungen nicht ausdrücklich auf die melderechtlichen Begriffsbestimmungen( Haupt- und Nebenwohnung) verweisen, umfassen die Zweitwohnungssteuersatzungen im Gegensatz zum Melderecht auch Hauptwohnungen im Ausland. Das entspricht dem Charakter der Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer und hält sich im Rahmen des den Gemeinden durch Art. 3 Abs.1 KAG eröffneten Kompetenzrahmens bei der Ausgestaltung des Steuergegenstandes.(BayVGH-Beschl. V.17.10,2007 4 CS 06 2126) Denn die Zweitwohnungssteuer knüpft an den Konsum für den persönlichen Lebensbedarf an, der im innehaben einer weiteren Wohnung( Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung typischerweise zum Ausdruck kommt. Steuergegenstand ist mithin alleine das Innehaben der Zweitwohnung und der für sie betriebene Aufwand. Ob sich die Hauptwohnung im In- oder Ausland befindet, ist dafür unerheblich.
österreiche staatsbürgerin - zweitwohnsitz berlin
Alfred , Freitag, 24.07.2009 (vor 5801 Tagen) @ Rebell
Es ist einfach unproduktiv, zu rebellieren, ohne zu wissen, worum es geht. Die Berliner Satzung knüpft an das Melderecht an.
Und was den BY Staatsdiener Zieglmeier angeht: Wie soll der wissen, worum es geht, wenn es weder sein Minister noch der einzelne Abgeordnete (Primat der Politik) wissen. Ihm ist wohl entgangen, dass nahezu alle bayerischen Satzungen an die Hauptwohnung anknüpfen. Da ist er allerdings in "guter" Gesellschaft mit der BY Verwaltungsgerichtsbarkeit, die hat das auch noch nicht gemerkt.
Wie sagte ein guter Bekannter von mir: "Den Affenzirkus mit der Zweitwohnungsteuer kann man schon als Beleg für die fehlende Rechtsstaatlichkeit dieses unseres Landes nehmen." Ob er dabei (auch) an den BY VGH gedacht hat, entzieht sich meiner Kenntnis.