ZWS?!?!?!?
Dürfte nur im Rahmen der doppelten Haushaltsführung möglich sein. Die Verlegung der Hauptwohnung nach oder die Einrichtung einer Zweitwohnung in Cottbus dürfte kaum mit beruflicher Veranlassung zu begründen sein - wenn überhaupt nur mit einem unendlich wohlwollenden Finanzamt/-gericht.
Was den Wohnsitz angeht, hat Björn natürlich recht.
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Kay-E,
05.08.2009
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Alfred,
05.08.2009
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Kay-E,
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Alfred,
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