ZWS?!?!?!?

Alfred @, Mittwoch, 05.08.2009 (vor 6099 Tagen) @ Kay-E

Dürfte nur im Rahmen der doppelten Haushaltsführung möglich sein. Die Verlegung der Hauptwohnung nach oder die Einrichtung einer Zweitwohnung in Cottbus dürfte kaum mit beruflicher Veranlassung zu begründen sein - wenn überhaupt nur mit einem unendlich wohlwollenden Finanzamt/-gericht.
Was den Wohnsitz angeht, hat Björn natürlich recht.


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