armee und zws

marlis @, Donnerstag, 20.07.2006 (vor 6972 Tagen)

hallo, mein sohn ist bei der bundeswehr - marine - auf dem schiff stationiert. demzufolge auch viel unterwegs. er mußte (!) von seiten der armee, den standort des schiffes als hws angeben. nun verlangt die stadt, wo ich wohne und er sich als nws angemeldet hat - zws . er ist nur alle 14 tage oder zum urlaub da. ansonsten nicht. ist das rechtens > und dann rückwirkend seit 2002. und wie ist denn da die berechnung. er hat nur sein zimmer, bad und küchenmitbenutzung , zahlt nichts dafür, wäre ja auch dumm, wenn der sohn für seinen besuch zahlt.
als nws deshalb, weil er nur zeitsoldat ist.
gruß marlis

armee und zws

Christian @, Donnerstag, 20.07.2006 (vor 6972 Tagen) @ marlis

Hallo Marlis.

die Anmeldung mit Hauptwohnung auf dem Schiff ist melderechtlich richtig, andersrum wäre es eine Ordnungswidrigkeit. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch besagt: Wohnsitz des Soldaten ist der Standort (hier: das Schiff).

Die Zweitwohnungsteuer dürfte dennoch nicht rechtmäßig sein. Auch wenn nicht alle Merkmale überinstimmen, müsste sinngenmäß das Urteil des VG Gelsenkirchen 16 K 386/01 vom 05.12.2002 Anwendung finden - die Nebenwohnung wird nicht innegehabt.

Um es genauer sagen zu können, müsste ich allerdings die Satzung lesen. Welche Stadt verlangt die ZWSt> Weckmäßig wäre auch zu wissen: Seit wann ist der Sohn mit Nebenwohnung gemeldet>

Gruß