armee und zws
Hallo Marlis.
die Anmeldung mit Hauptwohnung auf dem Schiff ist melderechtlich richtig, andersrum wäre es eine Ordnungswidrigkeit. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch besagt: Wohnsitz des Soldaten ist der Standort (hier: das Schiff).
Die Zweitwohnungsteuer dürfte dennoch nicht rechtmäßig sein. Auch wenn nicht alle Merkmale überinstimmen, müsste sinngenmäß das Urteil des VG Gelsenkirchen 16 K 386/01 vom 05.12.2002 Anwendung finden - die Nebenwohnung wird nicht innegehabt.
Um es genauer sagen zu können, müsste ich allerdings die Satzung lesen. Welche Stadt verlangt die ZWSt> Weckmäßig wäre auch zu wissen: Seit wann ist der Sohn mit Nebenwohnung gemeldet>
Gruß
gesamter Thread:
- armee und zws -
marlis,
20.07.2006
- armee und zws - Christian, 20.07.2006