armee und zws

Christian @, Donnerstag, 20.07.2006 (vor 6482 Tagen) @ marlis

Hallo Marlis.

die Anmeldung mit Hauptwohnung auf dem Schiff ist melderechtlich richtig, andersrum wäre es eine Ordnungswidrigkeit. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch besagt: Wohnsitz des Soldaten ist der Standort (hier: das Schiff).

Die Zweitwohnungsteuer dürfte dennoch nicht rechtmäßig sein. Auch wenn nicht alle Merkmale überinstimmen, müsste sinngenmäß das Urteil des VG Gelsenkirchen 16 K 386/01 vom 05.12.2002 Anwendung finden - die Nebenwohnung wird nicht innegehabt.

Um es genauer sagen zu können, müsste ich allerdings die Satzung lesen. Welche Stadt verlangt die ZWSt> Weckmäßig wäre auch zu wissen: Seit wann ist der Sohn mit Nebenwohnung gemeldet>

Gruß


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