Noch eine Wochenendbeziehung mit Zweit-/Nebenwohnung
Ich gehe mal davon aus, dass
- einkommensteuerrechtlich doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden soll,
- keine Zweitwohnungsteuer bezahlt werden soll
Die m.E. korrekte Anmeldung wäre:
- Ehemann mit Hauptwohnung in Schleswig und Nebenwohnung in Hamburg
- Ehefrau mit alleiniger Wohnung in Schleswig gemeldet.
Begründung: Die Wohnung in Schleswig ist die gemeinsame eheliche Wohnung.
In Hamburg fällt keine Nebenwohnungsteuer an, weil die Erwerbszweitwohnungen Verheirateter wegen der verfassungswidrigen Satzungsbestimmungen nicht besteuert werden dürfen.
Doppelte Haushaltsführung kann geltend gemacht werden. Das Gesetz lässt den Steuerabzug bei nichtselbständig Beschäftigten zu, wenn die so genannte doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst ist, insbesondere, wenn die Zweitwohnung genutzt wird, um von dort den Arbeitsplatz zu erreichen. Voraussetzung bleibt aber, dass die vom Arbeitsort entferntere Hauptwohnung den Lebensmittelpunkt bildet. Evtl. mach das FA in Schleswig, aber der BFH hat seine bislang gegenteilige Meinung aufgegeben. gab der BFH auf (BFH Urteil vom 05.03.2009- : VI R 58/06 und VI R 23/07). Arbeitnehmer können demnach die Kosten einer beruflich bedingten Zweitwohnung künftig immer von der Steuer absetzen. Das gilt auch dann, wenn die Hauptwohnung vom Arbeitsort wegverlegt wird.
Reicht das> Oder wäre eine andere Konstruktion lieber> Da ist es bei Verheirateten mit dem Melderecht wie bei Toyota - nichts ist unmöglich.
Wohhnsitz wäre meiner Meinung nach Schleswig, das spielt aber eigentlich keine Rolle.
gesamter Thread:
- Noch eine Wochenendbeziehung mit Zweit-/Nebenwohnung -
Susanna,
13.08.2009
- Noch eine Wochenendbeziehung mit Zweit-/Nebenwohnung -
Alfred,
13.08.2009
- Noch eine Wochenendbeziehung mit Zweit-/Nebenwohnung - Susanna, 13.08.2009
- Noch eine Wochenendbeziehung mit Zweit-/Nebenwohnung -
Alfred,
13.08.2009