DD -Nachweiß vom Vermieter für Steuerberechnung notwendig?
Zum Mitschreiben: Abgemeldet wurde beim Einwohnermeldeamt die Nebenwohnung. Wenn Du nicht sonst noch irgendwo eine Nebenwohnung hast, ist Deine bisherige Hauptwohnung nun alleinige Wohnung.
Schreibe denen ganz einfach:
Gem. §8 Abs. 3 Ihrer „Satzung“ gilt die Anmeldung oder Abmeldung von Personen nach dem Sächsischen Meldegesetz als Anzeige im Sinne dieser „Vorschrift“. Sollten Sie eine Bestätigung des Vermieters benötigen, dass ich aus der Wohnung ausgezogen bin, wenden Sie sich bitte an diesen.<<
Ein kluger Mann hat mal gesagt: "Lässt man eine Verwaltung gewähren, wird sie maßlos." Er scheint Recht zu haben. Die Forderung nach einem Nachweis des Auszugs durch den Vermieter scheinen ihm eine Nachgeburt der Urteile des BVerwG zu sein. Die haben sie nicht alle, meint er.
» Der Steuerzahler ist eine Gans die langsam aber sicher
gerupft wird, bis keine Federn mehr da sind.
Wozu braucht der Stuerzahler Federn> Soll er doch einen Pullover anziehen.
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Juli,
12.08.2009
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Alfred,
12.08.2009
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12.08.2009