Ungenutzte Nebenwohnungen

Alfred @, Montag, 17.08.2009 (vor 5728 Tagen)

Gegen die Zweitwohnungsteuerbescheide der Stadt Köln für ungenutzte Nebenwohnung sollte man auf jeden Fall die Stadt Köln auffordern, den Steuerbescheid aufzuheben und wenn das nicht innerhalb der Klagefrist geschieht, hilft nur fristgerechtes Klagen. Die Erfolgsaussichten sollten gut sein, wobei – so erlebt von einem Bekannten von mir -, nicht auszuschließen ist, dass ein Spruchkörper etwas sieht, was nicht da ist.

Mein Bekannter hat es übrigens so (s. Muster) gemacht. Nach Eingang der nachgereichten Klagebegründung hat die Stadt plötzlich den Steuerbescheid aufgehoben. Das war vorher angeblich unmöglich.


MUSTER
– die fett gesetzten persönlichen Angaben entsprechend ergänzen und das ganze dreifach – am besten persönlich abgeben oder per Einschreiben mit Rückschein -, an das VG Köln..

Absender

Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz
50667 Köln
Ort, Datum

Klage

der/des Name, Anschrift
- Klägerin/Kläger -

gegen

die Stadt Köln, Oberbürgermeister
- Beklagter -

wegen Zweitwohnungssteuerbescheid vom TT.MM.JJJJ, Kassenzeichen xxx.xxx.xxx.xxx


Hiermit erhebe ich zur Fristwahrung Klage gegen den oben näher bezeichneten Zweitwohnungsteuerbescheid für eine von mir nicht genutzte Nebenwohnung. Die Klagebegründung reiche ich nach.

Gleichzeitig beantrage ich die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Die Antragsbegründung reiche ich nach.

Unterschrift


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

  • Ungenutzte Nebenwohnungen - Alfred, 17.08.2009 [*]