2 Arbeitsplätze, 2 Wohnungen --> ZWS??
Hallo Kajetan,
» Wenn man aus rein beruflichen
» Gründen zwei Wohnsitze haben muß, widerspricht das doch Art. 12 GG ("Alle
» Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei
» zu wählen.") - weil die Steuer ja offenbar in der Mehrzahl der Satzungen
» willkürlich festgelegt wird und so im Grenzfall bestimmte Gemeinden ihren
» Arbeitsmarkt "abschotten" könnten.
Das Abschotten des Arbeitsmarktes steht wohl nicht hinter einer willkürlich festgelegten ZWSt - werde aber mal darüber nachdenken. Ansonsten ist Art 12 GG schon von vielen Gerichten als vereinbar mit der ZWSt (= Bagatellsteuer) angesehen worden - aber man weiss ja nie.
Meines Wissens klagt aber derzeit niemand dagegen.
Gruß
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Peter,
30.01.2006
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René,
06.02.2006
- 2 Arbeitsplätze, 2 Wohnungen --> ZWS?? -
Kajetan Hinner,
23.07.2006
- 2 Arbeitsplätze, 2 Wohnungen --> ZWS?? - Christian, 23.07.2006
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Kajetan Hinner,
23.07.2006
- 2 Arbeitsplätze, 2 Wohnungen --> ZWS?? - Christian, 23.07.2006
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René,
06.02.2006