Sonderfall? Vergleichbar mit Projektwhg.

Alfred @, Mittwoch, 19.08.2009 (vor 5416 Tagen) @ schuess

Lebensmittelpunkt und Wohnsitz interessieren im Melderecht nicht. Melderechtlich nutzt Du zwei Wohnungen und bist für die Wohnung in Hannover meldepflichtig. Dazu mal auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen. Danach sollte Fragen 1 und 2a beantwortet sein.
Zu 2b:
In Stuttgart gibt es noch keine Zweitwohnungsteuer, in Hannover wärst Du für eine möbliertes Zimmer nicht ZWSt-pflichtig
Zu 3:
Die Meldepflicht gilt bei einem Aufenthalt von mehr als 2 Monaten auch für Hotels – bis zu dieser Dauer gibt es einen Meldeschein für Beherbergungsstätten.
Zu 4:
Was besser ist, spielt keine Rolle – die Meldepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion