Wie lange ZWS rückwirkend erheben?

Alfred @, Donnerstag, 20.08.2009 (vor 5574 Tagen) @ Stephan11

Kein Grund zur Frustration – die Stadt hat bisher noch keinen Termin versäumt.

Was bringt das Spiel auf Zeit> Nicht unbedingt etwas Konkretes, aber auf jeden Fall Frustabbau. Außerdem, wenn die Stadt antwortet, kommt meist Blödsinn raus. Vielleicht lässt sich daraus was machen, ggf. aus prinzipiellen Gründen klagen. So lange auf Zeit spielen, bis das BVerfG über eine anliegende Beschwerde entschieden und die Nebenwohnungsteuer für verfassungswidirg erklärt hat, wird vermutlich nicht möglich sein.

Melderechtlich stimmt die Nebenwohnung dann wohl. Wobei es unerheblich ist, dass es sich um ein Zimmer in einer WG handelt.

Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich die Kaltmiete, die mit den Mitbewohnern vereinbart wurde. Was die Stadt dann daraus macht, muss sich zeigen. Denen wird schon was einfallen.


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