Klage Zweitwohnungssteuer Köln

Alexander @, Dienstag, 25.08.2009 (vor 6017 Tagen)

Nach langem googeln habe ich dieses forum entdeckt und erhoffe mir guten rat für meinen fall.

Ich lebe seit 2004 als selbständiger aus beruflichen gründen in einer angemeldeten zweitwohnung in Köln.
Ich bin seit 2000 verheiratet und unser hauptwohnsitz in der meine frau auch wohnt befindet sich in Ulm.

Anfang des jahres habe ich das formular zur erklärung der zweitwohnungssteuer bekommen. Dort habe ich fälschlicherweise bei der anzahl der tage an dem die kölner wohnung genutzt wird, die tage angegeben an denen ich mich in der hauptwohnung in Ulm befinde ca. 2 bis 3 tage.
Beim kassen und steueramt wollte ich dann auf den fehler hinweisen und widerspruch einreichen dort wurde ich aber darauf hingewiesen das aufgrund des Bürokratieaubbaugesetz II von meiner seite nur noch klage eingereicht werden kann.

Die klage habe ich jetzt eingereicht. Meine frage ist welche erfolgsaussichten meine klage hat und wie ich in meiner begründung zur klage deutlich machen kann das ich mich überwiegend in der kölner wohnung aufhalte. An strom und gasrechnung habe ich dabei schon gedacht.

Ich würde mit über eine rat und hilfe sehr freuen und danke schonmal im voraus.

Herzliche Grüsse
Alexander

Klage Zweitwohnungssteuer Köln

Alfred @, Dienstag, 25.08.2009 (vor 6017 Tagen) @ Alexander

Ich hoffe, du hat in der Klage auch alles klein geschrieben – das erleichtert der Richterin das Lesen und freut sie bestimmt.
Klage ist richtig. Die Erfolgsaussichten kann ich nicht abschätzen, da ich die Klage nicht kenne. Wenn Du Dich tatsächlich überwiegend in Köln aufgehalten hast, müsste es eigentlich klappen.
Als Selbständiger könnte es für Dich allerdings ein Problem sein, die überwiegende Ortsanwesenheit in Köln nachzuweisen, obwohl ich das für Mumpitz halte; verfassungswidrig ist verfassungswidrig.
Für Deinem Fall zum Glück ist die Entfernung zwischen Köln und Ulm groß genug, um eine Erklärung, nicht täglich „nach Hause“ gefahren zu sein, mehr als glaubwürdig zu machen. Wenn die berufliche Tätigkeit sich als 5-Tage-Woche darstellen lässt, dürfte eigentlich nichts schief gehen. Besonders wirksam und nahezu unwiderlegbar wären die Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2005 bis 2008, da aus denen die Abwesenheit von der ehelichen Wohnung hervorgehen sollte. Sind die nicht vorhanden – was nicht sein dürfte - können Strom-, Gasrechnung, Gesprächsnachweise über Festnetz (besonders am Montagen und Freitagen), auch Erklärungen von Nachbarn/Vermieter (wenn das möglich ist) mögliche Behelfe sein, sind aber erst Mal nicht erforderlich. Sollte übrigens aus den Einkommensteuererklärungen ersichtlich sein, dass Du Dich nicht vorwiegend in Köln aufgehalten hast, solltest Du das auch nicht behaupten. Dann musst Du grundsätzlich gegen die Satzung vorgehen, was bei der bekannten Dickfelligkeit von Münsteraner mühsam sein dürfte.
Einfach glaubhaft behaupten, den Fehler unumwunden zugeben - das sollte reichen. Falls es hart auf hat kommt, musst Du eben eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

1. PS:
Ich weiß nicht, ob es in Köln nicht Einkommenssteuererklärung heißen muss. Kann da jemand helfen> Ich will schließlich nichts falsch machen.
2. PS
Das BVerwG schreibt neuerdings Zweitwohnungsteuer auch ohne Fugen 's'. Professor Bayer wird's freuen.

Klage Zweitwohnungssteuer Köln

Alexander @, Dienstag, 25.08.2009 (vor 6017 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

danke für deine schnelle Antwort. Ich hab damals einen zweitwohnungssteuerbescheid bekommen in dem ich rückwirkend ab 2005 zahlen soll. Ich habe dann, da ja ein widerspruchsrecht nicht möglich war, persönlich klage beim Verwaltungsgericht zur niederschrift angegeben das der zweitwohnungssteuerbescheid aufgehoben wird. Meine Einkommenssteuererklärung reiche ich in ulm ein wo ich ja auch meinen hauptwohnsitz habe. Ich weiss jetzt nicht wie das gericht daraus erkennen kann das ich mich überwiegend in köln aufhalte. Ich arbeite als darsteller und werde überwiegend im kölner raum gebucht. Macht es sinn bei der begründung zur klage bereits als anlage Gas, stromrechnung, adressen meiner agenturen hier und eventuell einen zeugen anzugeben> Muss ich um überwiegend die Nebenwohnung zu nutzen 5 tage in köln sein>

Nochmal herzlichen dank für deine schnelle und fachkundige auskunft.

liebe grüsse
Alexander

Klage Zweitwohnungssteuer Köln

Alfred @, Mittwoch, 26.08.2009 (vor 6017 Tagen) @ Alexander

In der Einkommensteuererklärung gibt man meines Wissens nach als Werbungskosten bei der doppelten Haushaltsführung die Tage der Abwesenheit/Familienheimfahrten an – das wäre ggf. der von mir angesprochene Nachweis für die überwiegende Ortsanwesenheit in Köln. Wenn dem denn so ist – und die unterlagen noch vorhanden sind.
Die Frage der überwiegenden Nutzung der Nebenwohnung ist schon ein Meisterstück Kölner Bürokratie. Aber sei’s drum. Sie lässt sich nur nicht so einfach beantworten. Denn wenn ich es richtig verstanden habe, kann es durchaus möglich sein, dass Du - beruflich bedingt – auch während der Woche für einen oder mehrere Tage nicht in Köln bist. Daran werden sich dann die Kölner Defizitverwaltung u.U. die Verwaltungsgerichtsbarkeit festbeißen. M.E. wäre das unzulässig, aber dafür kannst Du Dir nichts kaufen – was herrschende Meinung ist, bestimmt das Gericht.
Zu den 5 Tagen in Köln: weil ich die genauen Daten nicht kenne, ein melderechtliches Beispiel.
Wenn jemand, übers Jahr gesehen, an 104 Tagen die ehelichen (Haupt-)wohnung nutzt, an 156 Tagen (in Schaltjahren an 157 Tagen) ständig „auf Achse“ ist und an 105 Tagen beruflich bedingt die Nebenwohnung nutzt, hält er sich vorwiegend am –Ort der Nebenwohnung auf.