ZWS umgehen dank Meldegesetz?

Onkel Jens @, Mittwoch, 26.08.2009 (vor 6276 Tagen)

Wohne HWS in Sachsen/Anhalt und werde wg.Studium Wohnung in Halle beziehen (Zweitwohnung). Lt. Meldegesetz S.-Anhalt muss ich mich nur ummelden, wenn ich länger als 6 Mon. dort wohnen werde. Da ich das nicht weiß (Prüfung verhauen, Studium abbrechen usw.) könnte ich doch erst mal abwarten - ODER >>>>>

ZWS umgehen dank Meldegesetz?

Alfred @, Mittwoch, 26.08.2009 (vor 6276 Tagen) @ Onkel Jens

» Da ich das nicht weiß (Prüfung verhauen, Studium abbrechen usw.) könnte ich doch erst mal abwarten - ODER

Klar, kann man immer behaupten. Nur, wenn Du die Wohnung dann länger nutzt, musst Du Dich (rückwirkend it Tag des Einzugs) anmelden.

Aber wenn Du in Halle wirklich eine Zweitwohnung hast, mussst Du diese gem. Satzung der Stadt Halle (Saale) innerhalb von einer Woche anzeigen. Da ist das Melderecht bedeutungslos.

Allerdings weiß ich nicht, ob das beklagenswerte und so oft erfolgreich beklagte Halle derzeit eine gültige Satzung hat. In der Vergangenheit haben sie das jedenfalls nicht hinbekommen. Sollte sich aber rauskriegen lassen.