ZWS umgehen dank Meldegesetz?
» Da ich das nicht weiß (Prüfung verhauen, Studium abbrechen usw.) könnte ich doch erst mal abwarten - ODER
Klar, kann man immer behaupten. Nur, wenn Du die Wohnung dann länger nutzt, musst Du Dich (rückwirkend it Tag des Einzugs) anmelden.
Aber wenn Du in Halle wirklich eine Zweitwohnung hast, mussst Du diese gem. Satzung der Stadt Halle (Saale) innerhalb von einer Woche anzeigen. Da ist das Melderecht bedeutungslos.
Allerdings weiß ich nicht, ob das beklagenswerte und so oft erfolgreich beklagte Halle derzeit eine gültige Satzung hat. In der Vergangenheit haben sie das jedenfalls nicht hinbekommen. Sollte sich aber rauskriegen lassen.
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Onkel Jens,
26.08.2009
- ZWS umgehen dank Meldegesetz? - Alfred, 26.08.2009