Hallo zusammen.
Habe ein gewaltiges Problem:
Ich habe nachweislich seit 2003 keine Zweitwohnung mehr in Köln (lebte damals als Student in einer WG). Das original Dokument der Abmeldung von damals habe ich noch vorliegen.
Trotzdem kam dieses Jahr im Mai (!) ein Zweitwohnungssteuerbescheid von dem Kassen- und Steueramt Köln, ich möge doch bitte > 3 Tsd. Euro für die Jahre 2005-2009 nachzahlen !!!!!
Daraufhin habe ich meine damalige Abmeldung an das Kassen- und Steuramt geschickt. Wochenlang kam nichts, so dass ich dachte die Sache sei endlich aus der Welt.
Gestern lag dann eine Mahnung der Stadt Köln in meinem Briefkasten,, ich möge doch bitte innerhalb einer Woche den Betrag überweisen.
Was soll ich tun>>> Bin dankbar für jede Hilfe.
Zweitwohnsitzsteuer Köln - Zu unrecht!
Alfred
, Samstag, 29.08.2009 (vor 6055 Tagen) @ nkuffert
Du hast ein gewaltiges Problem.
Aber das besteht nicht darin, ob der Steuerbescheid zu Recht erlassen wurde oder nicht, sondern darin, dass er bestandskräftig geworden ist. Was ist allgemeinen bedeutet: Zahlen.
Ob sich da überhaupt noch was machen lässt> Ich weiß und glaube es nicht. Aber Du kannst und solltest einen Anwalt (Verwaltungsrecht) fragen. Ohne große Hoffnung.
Sorry.
Zweitwohnsitzsteuer Köln - Zu unrecht!
Bjoern
, Montag, 31.08.2009 (vor 6053 Tagen) @ nkuffert
Hallo
Alfreds Hinweis mit dem Anwalt ist sehr gut
parallel kannste beim Steueramt einen "Antrag auf Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes" stellen. die Behörden können rechtswidrige Verwaltungsakte mit Wirkung für die Vergangenheit zurücknehmen, auch wenn sie schon unanfechtbar (= bestandskräftig) sind. die Entscheidung über diesen Antrag ist ein neuer Verwaltungsakt, gegen den du klagen könntest (sofern dein Antrag abgelehnt wird)
in dem Anschreiben keine Rechtsgrundlage reinschreiben (ich glaube, es wäre § 130 AO ... bin mir aber nicht sicher); die Rechtswidrigkeit des Steuerbescheides nachweisen (keine Zweitwohnung in Köln) ... und mal schauen, was passiert.
das Dumme: die Behörde hat ein Ermessen (§ 5 AO); allerdings sehe ich hier keinen Grund, weshalb die Behörde das Ermessen dahingehend ausüben darf, dass der Bescheid nicht zurückgenommen wird!
alternativ kannste auch beantragen, dass die Behörde die Nichtigkeit des Steuerbescheides nach § 125 AO feststellt, da er "an einem besonders schwer wiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist"
Zweitwohnsitzsteuer Köln - Zu unrecht!
Alfred
, Montag, 31.08.2009 (vor 6053 Tagen) @ Bjoern
... und daran denken, auch die Aussetzung der Vollstreckung bis zur Entscheidung über den Antrag zu beantragen, sonst kommt als nächstes die Zwangsvollstreckung. Denn:
„Der Kämmerer braucht Geld“ – O-Ton Ex-OB Schramma.
Unqualifizierte Randbemerkung:
Ganz Köln leidet sowieso – letzter Tabellenplatz in der BL und Prinz Poldi hat immer noch kein Tor geschossen. Das drückt schon gewaltig auf die rheinische Frohnatur. Welcher gute Kölner ist da noch arbeitsfähig>
Zweitwohnsitzsteuer Köln - Zu unrecht!
nkuffert
, Dienstag, 01.09.2009 (vor 6052 Tagen) @ Bjoern
Hallo zusammen,
Die Frau vom Kassenamt ist wirklich unnachgiebig...
Habe auch endlich den Fehler gefunden:
Laut Meldebehörde habe ich alles richtig ab- und umgemeldet. Allerdings wurden die Daten anscheinend falsch an das Kassen- und Steueramt übertragen. Aber darauf will sich die Dame nicht einlassen....
Werde jetzt erstmal den Antrag auf Ausetzung der Vollstreckung stellen (kann leider nicht innerhalb einer Woche 3.500 € auftreiben...).
@Björn:
Die Idee mit der Nichtigkeit klingt sehr gut.Ich würde dann direkt einen Brief mit den u.g. Formulierungen verfassen.
Hast Du diesbezüglich Erfahrung wie so etwas mal ausgegangen ist>
Einen Anwalt nehmen kommt für mich leider nicht wirklich in Frage da ich nicht im Rechtsschutz bin.
»
» alternativ kannste auch beantragen, dass die Behörde die Nichtigkeit des
» Steuerbescheides nach § 125 AO feststellt, da er "an einem besonders schwer
» wiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in
» Betracht kommenden Umstände offenkundig ist"
Zweitwohnsitzsteuer Köln - Zu unrecht!
Bjoern
, Dienstag, 01.09.2009 (vor 6052 Tagen) @ nkuffert
Hallo
ich arbeite in einer Behörde (aber keine Sorge ... hab nix mit der ZWS am Hut); insofern weiss ich, dass es die Möglichkeit gibt, auch bestandskräftige Bescheide anzufechten
würde dir daher raten, es einfach zu probieren!!
und auch ein Anwalt ist hinsichtlich der Beratung nicht teuer ... wenn 3.500 EUR auf dem Spiel stehen, sollte man ihn auch ohne Rechtschutzversicherung aufsuchen
Zweitwohnsitzsteuer Köln - Zu unrecht!
Alfred
, Dienstag, 01.09.2009 (vor 6052 Tagen) @ Bjoern
Da kann ich Bjoern nur in die Seite treten. Schnell raus mit dem Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit (… der Durchschrift des Antragsformulars zur … da war doch mal was …). Ggf. noch hinzunehmen,
- dass die Besteuerung einer nachweislich nicht genutzten Nebenwohnung Bundesrechts verletzt
- erklären, dass die Zahlung der Steuer bis zur Entscheidung über die Nichtigkeit auszusetzen ist.
Dann ist die Stadt am Zug und muss sich irgendwie äußern. Wenn sich damit eine verfristete Klage retten lässt, wäre das eine feine Sache. Persönlich bin ich da eher misstrauisch. So simpel kann das einfach nicht sein, da könnte ja jeder kommen - aber da weiß ein Anwalt bestimmt Genaueres.
Zweitwohnsitzsteuer Köln - Zu unrecht!
nkuffert
, Dienstag, 01.09.2009 (vor 6052 Tagen) @ Alfred
Erstmal vielen Dank für die Tipps!
Ich werde heute ein Schreiben aufsetzen und die Vorschläge berücksichtigen. Auf jeden Fall lass ich Euch wissen wie die Sache weitergeht und ob ich meinen Opel Corsa für den Steuerbescheid verkaufen muß und bald zu Fuß zur Arbeit gehe....
Das wäre ein schöner Fall für "WISO"....
Den FC mag ich aber trotzdem
Zweitwohnsitzsteuer Köln - Zu unrecht!
noid
, Sonntag, 27.12.2009 (vor 5935 Tagen) @ nkuffert
hallo,
jetzt habe ich mich mal hier angemeldet, denn ich habe das gleiche problem. obwohl ich mich im jahre 2005 abgemeldet habe kam der steuerbescheid bei dem ich innerhalb 4 wochen wiederruf hätte einlegen müssen beim GERICHT, und nicht bei der stadt köln wie ich ich es getan habe.
ich hatte bereits vor der mahnung alles an die stadt köln geschickt, habe dem gesammten briefverkehr sortiert und hier, und dennoch kam von der stadt köln immmer eine entschuldigung das sie aufgrund der ZWS zuviel arbeit hätten und mein schreiben nicht beantworten konnten, bis dann eben diese gelbe umschlag kam mit den 4 wochen frist.
was mich wundert ist zudem das ich fast bei jedem schreiben einen anderen sachbearbeiter hatte, was mich dann dazu veranlasste mal bei denen persönlich in chorweiler vorbeizuschaun. nach ca 2 min mit meinem sachbearbeiter wurde ich direkt an den vorgesetzten herrn Wullf weitergeleitet, nachdeem ihm die sachbearbeiterin eingewießen hatte, und obwohl er mir recht gabe, sagte er das ich wahrscheinlich zahlen müßte...
also anwalt usw. eingeschaltet geklagt etc. klage abegwießen.
das erstaunliche: jetzt nachdem ich die klage verloren hatte kam ein brief der stadt köln, welcher zuvor schon einmal im märz abgeschickt wurde in 2 anfertigung [da der erste nie bei mir ankam - sonst hätte ich ja nicht geklagt], wo anerkannt wird das ich in den alten stand zurückversetzt werde und nur bis 2005 zahlen müsse - von einem neuen sachbearbeiter...
tja mein anwalt hat nun einen bittbrief geschrieben, aber ich weiß auch nicht mehr an was ich glauben soll. nachdem ja beiom gericht schon die klage abgewießen wurde.
also wenn ich pech habe muss ich anwalt, gericht und zws zahlen, obwohl ich mich rechtmäßig abgemeldet habe.
ich möchte mich jedenfalls nochmal für den netten kommentar des herrn wullf bedanken:
"tja herr *****, sie haben bei uns zwar den wiederspruch schriftlich eingelegt in der frist, aber es ist ja nicht unsere aufgabe den bürger aufzukären das er dies bei dem gericht hätte machen müsse"
also ich komme mir hier vom staat ziemlich ver***t vor, aber ich habe davon gelernt!!!! und hoffe nur noch das mein bittbrief positiv ausgeht.
und zu guter letzt, ich ziehe wegen beruf wieder nach köln, super!
Zweitwohnsitzsteuer Köln - Zu unrecht!
anwalt
, Donnerstag, 01.07.2010 (vor 5749 Tagen) @ noid
» hallo,
» jetzt habe ich mich mal hier angemeldet, denn ich habe das gleiche problem.
» obwohl ich mich im jahre 2005 abgemeldet habe kam der steuerbescheid bei
» dem ich innerhalb 4 wochen wiederruf hätte einlegen müssen beim GERICHT,
» und nicht bei der stadt köln wie ich ich es getan habe.
»
» ich hatte bereits vor der mahnung alles an die stadt köln geschickt, habe
» dem gesammten briefverkehr sortiert und hier, und dennoch kam von der stadt
» köln immmer eine entschuldigung das sie aufgrund der ZWS zuviel arbeit
» hätten und mein schreiben nicht beantworten konnten, bis dann eben diese
» gelbe umschlag kam mit den 4 wochen frist.
»
» was mich wundert ist zudem das ich fast bei jedem schreiben einen anderen
» sachbearbeiter hatte, was mich dann dazu veranlasste mal bei denen
» persönlich in chorweiler vorbeizuschaun. nach ca 2 min mit meinem
» sachbearbeiter wurde ich direkt an den vorgesetzten herrn Wullf
» weitergeleitet, nachdeem ihm die sachbearbeiterin eingewießen hatte, und
» obwohl er mir recht gabe, sagte er das ich wahrscheinlich zahlen müßte...
»
» also anwalt usw. eingeschaltet geklagt etc. klage abegwießen.
»
» das erstaunliche: jetzt nachdem ich die klage verloren hatte kam ein brief
» der stadt köln, welcher zuvor schon einmal im märz abgeschickt wurde in 2
» anfertigung [da der erste nie bei mir ankam - sonst hätte ich ja nicht
» geklagt], wo anerkannt wird das ich in den alten stand zurückversetzt werde
» und nur bis 2005 zahlen müsse - von einem neuen sachbearbeiter...
»
» tja mein anwalt hat nun einen bittbrief geschrieben, aber ich weiß auch
» nicht mehr an was ich glauben soll. nachdem ja beiom gericht schon die
» klage abgewießen wurde.
»
» also wenn ich pech habe muss ich anwalt, gericht und zws zahlen, obwohl ich
» mich rechtmäßig abgemeldet habe.
»
» ich möchte mich jedenfalls nochmal für den netten kommentar des herrn wullf
» bedanken:
» "tja herr *****, sie haben bei uns zwar den wiederspruch schriftlich
» eingelegt in der frist, aber es ist ja nicht unsere aufgabe den bürger
» aufzukären das er dies bei dem gericht hätte machen müsse"
»
» also ich komme mir hier vom staat ziemlich ver***t vor, aber ich habe davon
» gelernt!!!! und hoffe nur noch das mein bittbrief positiv ausgeht.
»
» und zu guter letzt, ich ziehe wegen beruf wieder nach köln, super!
Ich würde an deiner Stelle nichts auf eigene Faust machen. Ich schlage dir vor dass du dir einen Fachanwalt für Mietrecht in Köln suchst.