bei Freundin mit"wohnen"<b>test</b>

JonBonOtti @, Mittwoch, 02.09.2009 (vor 5762 Tagen)

Ich habe folgendes Szenario.

Ich selber habe ein EFH, wo auch mein Lebensmittelpunkt ist und bleibt. Von daher eindeutig Hauptwohnsitz.

Nun ist es aber so, dass ich mich auch viel (einige Tage in der Woche) bei meiner Lebensgefährtin in Köln aufhalte. Von daher muss ich mich schon alleine vom Melderecht her zumindest mit Nebenwohnsitz bei ihr melden.

Die Wohnung hat sie alleine angemietet und wird auch ausschließlich von ihr gezahlt. Ich habe keinerlei Hausstand in ihrer Wohnung, lediglich ein paar Klamotten zum wechseln. Von daher habe ich rein rechtlich gar keine Verfügungsgewalt über diese Wohnung. Sie kann mich quasi jederzeit der Tür verweisen, wenn sie es denn will ;)

Ganz zusammen ziehen wollen wir (noch) nicht. Aber ganz abgesehen von den melderechtlichen Bestimmungen hätte ein Zweitwohnistz bei ihr noch weitere Vorteile, da man dann bereits diverse Versicherungen, Mitgliedschaften (z.B. ADAC) zusammenlegen könnte, weil man ja zusammen wohnt.

Da Köln aber ja ziemlich aktiv hinsichtlich der ZWS ist, stellt sich mir die Frage, inwieweit sich aus diesem Sachverhalt eine Steuerpflicht herleiten ließe.

Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr dankbar.

bei Freundin mit"wohnen"

Alfred @, Mittwoch, 02.09.2009 (vor 5762 Tagen) @ JonBonOtti

Der Ort, in dem das EFH steht, war, ist und soll wohl bleiben, wenn überhaupt Dein Wohnsitz.
Ob der Aufenthalt bei der Freundin in Köln zu einem meldepflichtigen Nutzen der Wohnung führt, ist von hier aus nach Deinen Angaben nicht abschließend zu beurteilen. Ich gehe aber mal davon aus, dass Du meldepflichtig bist – alles spricht dafür. Auch dass es sich um die Nebenwohnung handelt.
Du bist zweifelsfrei nicht Inhaber der Nebenwohnung, mithin auch nicht steuerpflichtig. Eine Wohnung nutzen (wie im Melderecht vorgegeben) bedeutet noch lange nicht, dass man die Wohnung auch innehat. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuh.
Dennoch werden die Kölner wegen der Nebenwohnung nachfragen und eine Steuererklärung verlangen. Das dürfen sie sogar. Wie die Stadt dann entscheidet, ist fraglich. Nach Recht und Gesetz dürfen sie Dich nicht veranlagen. Wie man im Forum aber so lesen kann, neigen die Kölner allerdings dazu erst mal einen Steuerbescheid zu verschicken, denn nur wenige wehren sich dagegen und die Stadt kann kassieren. Frei nach dem Motto: Der Kämmerer braucht Geld. Auf diese, wie manche finden, verwerfliche, rechtsstaatlich zumindest bedenkliche Vorgehensweise wirst Du Dich u.U. wohl leider einstellen müssen. Aber da stehst Du dann nicht allein, sondern kriegst hier Hilfe.
Ich kenne da jmanden, der würde sich sogar freuen, wenn er Dir helfen kann.