Was tun?

Alfred @, Freitag, 11.09.2009 (vor 5750 Tagen)

Alle, nicht nur Studenten,
- die wegen ihrer Nebenwohnung zur Zweitwohnungsteuer veranlagt werden sollen oder es schon sind,
- die melderechtliche Hauptwohnung aber nicht innehaben, weil sie z.B. bei ihren Eltern Wohnraum nur nutzen,
sollten spätestens dann über eine Verfassungsbeschwerde nachdenken, wenn ein Gericht ihre Klage rechtskräftig und ohne Möglichkeit der Berufung abgewiesen hat.
Wer das nicht tut und dem Nachdenken keine Taten folgen lässt, sollte nicht über „das System“ oder ähnliches klagen.

Was tun?

Rebell @, Sonntag, 13.09.2009 (vor 5748 Tagen) @ Alfred

» Diesem Vorschlag muss man zustimmen! Es geht nicht nur um die Prozesskosten sondern es müsste mal über das Verfassuungsgericht Klarheit geschaffen werden, denn unsere zum großen Teil unfähigen Ministerien sollten zu Recht gewiesen werden. Die Kommunen holen sich wie Piraten die Finanzen egal woher die Einnahmen stammen, da ist jedes erdenkliche Mittel gut genug!
In erster Linie bedarf es der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs!

Was tun?

Alfred @, Sonntag, 13.09.2009 (vor 5748 Tagen) @ Rebell

Über die Unfähigkeit von Ministerien sinniere ich nicht, das ist mir zu unpersönlich. Da denke ich lieber über Minister nach.

Aber ich erweitere gerne meinen Vorschlag. Alle, die von einer Satzung betroffen sind, in der die Zweitwohnung wie folgt definiert ist:

„Zweitwohnung ist jede Wohnung in der XXX YYY, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.“

sollten, wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, spätestens dann über eine Verfassungsbeschwerde nachdenken, wenn ein Gericht ihre Klage rechtskräftig und ohne Möglichkeit der Berufung abgewiesen hat. Das müssten in BY ziemlich viele sein.

Wer das nicht tut und dem Nachdenken keine Taten folgen lässt (oder keine Taten hatte folgen lassen), sollte nicht über „das System“ oder ähnliches klagen.

In einem ähnlich gelagerten Fall hat das BVerfG sogar schon mal entschieden und zwar auf Nichtigkeit der Satzung erkannt.

Was tun?

Yvonne Winkler @, Montag, 14.09.2009 (vor 5747 Tagen) @ Alfred

Bitte Quellenangaben dazu, nicht nur diffuse Ankündigungen von Verfassungsbeschwerden in vergleichbaren Fällen.

Danke!

Was tun?

Alfred @, Montag, 14.09.2009 (vor 5747 Tagen) @ Yvonne Winkler

Es geht nicht um "diffuse Ankündigungen von
Verfassungsbeschwerden in vergleichbaren Fällen" sondern um eine bereits entschiedene Verfassungsbeschwerde in vergleichbaren Fällen.