Nebenwohnsitz - sind wir betroffen?

Emoty @, Samstag, 05.08.2006 (vor 6908 Tagen)

Hallo,

nun bin ich ein Jahr mit meiner Freundin zusammen. Ich bin 23 Jahre alt und wohne noch bei meinen Eltern. Meine Freundin ist wohnt in einer benachbarten Stadt.

Da sie aber die meiste Zeit bei mir ist haben wir überlegt, ihr bei uns zu Hause einen Nebenwohnsitz anzumelden.

Wir bewohnen bei uns zusammen ein Zimmer (mietfrei), dass zum Haushalt meiner Eltern gehört. Es besitzt keine eigenen Küche und kein eigenes Bad.

Jetzt habe ich das erste Mal das Wort "Zweitwohnsitzsteuer" gehört. Müssen wir diese dann auch zahlen> Kommen noch andere Steuern hinzu> Und macht es eigentlich in unserem Falle Sinn - einen Nebenwohnsitz zu melden>

Welche Vorteile hat ein Nebenwohnsitz>

Wir haben wirklich keine Ahnung und hoffen, dass uns hier geholfen wird.

Für alle Antworten sind wir schon jetzt sehr dankbar!

Nebenwohnsitz (HILFE)

Christian @, Samstag, 05.08.2006 (vor 6908 Tagen) @ Emoty

Hallo Emoty,

so wie Du die Sache beschreibst, macht es keinen Sinn, dass Deine Freundin sich mit Nebenwohnung meldet. Es ist melderechtlich auch nicht zwingend erforderlich, da sie bei Dir nicht eigezogen ist, sondern sich eher nur "besuchsweise" dort aufhält. Das begründet auch in keinster Weise einen (Neben-)wohnsitz.

Eine Nebenwohnung kann Vorteile mit sich bringen, wenn man beruftstätig ist und die NW berufsbedingt halten muss (doppelte Haushaltsführung). Bei einer NW aus privater Veranlassung sehe ich eigentlich keine Vorteile.

Ob eine Zweitwohnungsteuer fällig wäre, hängt davon ab, ob Deine Heimatstadt überhaupt eine entsprechende Satzung hat, und wie diese gestaltet ist. Aber - wie schon gesagt, eine Anmeldung mit Nebenwohnung ist nicht erforderlich.


Hilft das, oder gibt es noch Fragen>


Gruß

Nebenwohnsitz (HILFE)

René ⌂ @, Samstag, 05.08.2006 (vor 6908 Tagen) @ Emoty

» Da sie aber die meiste Zeit bei mir ist haben wir überlegt, ihr bei uns zu Hause einen Nebenwohnsitz anzumelden.

"Besucht" sie dich - oder "wohnt" sie da>

» (mietfrei)

Das ist kein Argument, dann wird eine Vergleichsmiete herangezogen (in deinem Falle aber nur zur Hälfte, wenn ihr das Zimmer teilt)

» keine eigene Küche und kein eigenes Bad.

Die Gemeinden haben unterschiedliche Definitionen, was eine "Wohnung" ist. Bei einigen ist alles, was bewohnt werden kann - andere sehen eine räumliche Einheit mit Zimmer, Küche und Bad, welche abgeschlossen ist.

» Müssen wir diese dann auch zahlen>

Da wäre erst einmal die Frage, um welchen Ort es sich handelt. Vielleicht hat der Ort gar keine Zweitwohnsitzsteuersatzung>

» Und macht es eigentlich in unserem Falle Sinn - einen Nebenwohnsitz zu melden>

Wenn sie bei dir nur besuchsweise ist (z.B. keine Schlüsselgewalt hat), ist es nicht wirklich notwendig.

» Welche Vorteile hat ein Nebenwohnsitz>

Du kommst deiner Meldepflicht nach, sonst könnte es sehr teuer werden.