Köln, Steuerbescheid fünf Jahre rückwirkend

Alfred @, Freitag, 11.09.2009 (vor 5808 Tagen) @ trosti

Selbst ist der Mann. Dazu braucht man keinen Rechtsanwalt - da kenne ich einige, die versieben auch so eine Sache.:-(
Widerspruch ist nicht mehr zulässig, man muss gleich klagen.
Kenne aber jemanden in der Eifel, der Dir helfen könnte. Interessiert>
Datum des ZWSt-Bescheides wäre noch interessant.
Nicht hier antworten. Mail gleich an mich. Einfach das Symbol "Umschlag " unter meinem Namen anklicken.


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