Nebenwohnsitz (HILFE)

Christian @, Samstag, 05.08.2006 (vor 6908 Tagen) @ Emoty

Hallo Emoty,

so wie Du die Sache beschreibst, macht es keinen Sinn, dass Deine Freundin sich mit Nebenwohnung meldet. Es ist melderechtlich auch nicht zwingend erforderlich, da sie bei Dir nicht eigezogen ist, sondern sich eher nur "besuchsweise" dort aufhält. Das begründet auch in keinster Weise einen (Neben-)wohnsitz.

Eine Nebenwohnung kann Vorteile mit sich bringen, wenn man beruftstätig ist und die NW berufsbedingt halten muss (doppelte Haushaltsführung). Bei einer NW aus privater Veranlassung sehe ich eigentlich keine Vorteile.

Ob eine Zweitwohnungsteuer fällig wäre, hängt davon ab, ob Deine Heimatstadt überhaupt eine entsprechende Satzung hat, und wie diese gestaltet ist. Aber - wie schon gesagt, eine Anmeldung mit Nebenwohnung ist nicht erforderlich.


Hilft das, oder gibt es noch Fragen>


Gruß


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