Ob die Wohnung kostenfrei gestellt wird oder nicht, spielt für die Nürnberger keine Rolle.
Die Anmeldung mit Nebenwohnung ist auf Grund des Meldegesetzes BY erforderlich. Wegen der Zweitwohnungsteuer solltest Du darauf achten, möglichst nicht zum oder kurz vor dem Monatsletzten und auf jeden Fall vor dem Monatsletzten wieder auszuziehen.
Die Anmeldung der Nebenwohnung hat irgendwann zur Folge, dass Dir in den nächsten Jahren (ja, wirklich) eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung zur Zweitwohnungsteuer ins Haus flattert. Die musst Du dann ausfüllen und zurück schicken. Dann kommt der Steuerbescheid (vielleicht). Erst wenn der Steuerbescheid da ist, kannst Du den Antrag auf Befreiung wegen Unterschreitung der bayer. Armutsgrenze stellen.
Welche gesetzliche Regelung aber dann gilt, wissen nicht einmal die bayer. Landtagsabgeordneten, und die wissen laut Ludwig Thoma viel nicht.