ZWS Nürnberg

dirtyheizer @, Sonntag, 27.09.2009 (vor 5536 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage:

Ich wohne aktuell noch bei meinen Eltern in Köln, gehe jetzt für 5 Monate nach Nürnberg für ein Pflicht-Praktikum.


Muss ich mich ummelden oder nur einen Zweitwohnsitz angeben in Nürnberg>
Bin ich als Student von der ZWS befreit> auch wenn ich ein kleines Gehalt bekomme>

Ich wäre für hilfreiche Antworten dankbar.

MfG dirtyheizer

ZWS Nürnberg

Alfred @, Sonntag, 27.09.2009 (vor 5536 Tagen) @ dirtyheizer

1. Du musst Dich in N mit Nebenwohnung melden, einen Zweitwohnsitz musst Du nicht angeben.
2. Studenten sind in N nicht von der ZWSt befreit, ganz im Gegenteil.

Zusatz zu 2.
Eine Steuer auf das Innehaben einer Wohnung wird in Bayern nicht erhoben, wenn die Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht 25.000 € nicht überschritten hat. Die Befreiung erfolgt nur auf Antrag.

ZWS Nürnberg

dirtyheizer @, Sonntag, 27.09.2009 (vor 5536 Tagen) @ Alfred

hallo,

erst mal vielen dank für deine schnelle Antwort.

Ich habe auch folgendes gefunden: http://www.nuernberg.de/internet/referat2/zweitwohnungssteuer.html

Was ich mich jetzt noch Frage: Mein Arbeitgeber stellt mir ein Zimmer/Wohnung zur Verfügung, kostenfrei!

Zusätzlich bin ich unter dem Satz von 25k Euro.

D.h. doch, dass ich die Nebenwohnung anmelden muss und nen Antrag auf befreieung einreichen muss..
Habe ich das so richtig verstanden>

Im Voraus wieder besten Dank!

Grüße

ZWS Nürnberg

Alfred @, Sonntag, 27.09.2009 (vor 5536 Tagen) @ dirtyheizer

Ob die Wohnung kostenfrei gestellt wird oder nicht, spielt für die Nürnberger keine Rolle.

Die Anmeldung mit Nebenwohnung ist auf Grund des Meldegesetzes BY erforderlich. Wegen der Zweitwohnungsteuer solltest Du darauf achten, möglichst nicht zum oder kurz vor dem Monatsletzten und auf jeden Fall vor dem Monatsletzten wieder auszuziehen.

Die Anmeldung der Nebenwohnung hat irgendwann zur Folge, dass Dir in den nächsten Jahren (ja, wirklich) eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung zur Zweitwohnungsteuer ins Haus flattert. Die musst Du dann ausfüllen und zurück schicken. Dann kommt der Steuerbescheid (vielleicht). Erst wenn der Steuerbescheid da ist, kannst Du den Antrag auf Befreiung wegen Unterschreitung der bayer. Armutsgrenze stellen.
Welche gesetzliche Regelung aber dann gilt, wissen nicht einmal die bayer. Landtagsabgeordneten, und die wissen laut Ludwig Thoma viel nicht.