ZWS Nürnberg
1. Du musst Dich in N mit Nebenwohnung melden, einen Zweitwohnsitz musst Du nicht angeben.
2. Studenten sind in N nicht von der ZWSt befreit, ganz im Gegenteil.
Zusatz zu 2.
Eine Steuer auf das Innehaben einer Wohnung wird in Bayern nicht erhoben, wenn die Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht 25.000 € nicht überschritten hat. Die Befreiung erfolgt nur auf Antrag.
gesamter Thread:
- ZWS Nürnberg -
dirtyheizer,
27.09.2009
- ZWS Nürnberg -
Alfred,
27.09.2009
- ZWS Nürnberg -
dirtyheizer,
27.09.2009
- ZWS Nürnberg - Alfred, 27.09.2009
- ZWS Nürnberg -
dirtyheizer,
27.09.2009
- ZWS Nürnberg -
Alfred,
27.09.2009