Wohnung gekauft: jetzt als Hauptwohnsitz ??

sabineWOHNUNG @, Dienstag, 29.09.2009 (vor 5732 Tagen)

Liebes Forum, ich habe eine dringende Frage und sehe hier nur gute Antworten.

ich habe vor kurzem eine Wohnung gekauft, die ich evtl. in einem Jahr wieder verkaufen möchte. Wenn ich das tun will, ohne dass ich dafür Steuern zahlen möchte, muss ich dort offiziell mindestens ein Jahr gewohnt haben (ALSO heisst das wohl, dass ich entweder mein Hauptwohnsitz dorthin verlagern muss oder mein Nebenwohnsitz). Das muss ich noch erfragen.

Es gibt aber auch in meiner Stadt eine Nebenwohnsitzsteuer (8% von der Nettokaltmiete). Die würde ich dann wohl für die Wohnung nutzen, die ich zur Zeit als Mieterin bewohne - denn die Wohnung ist etwas kleiner und günstiger als eine errechnete Miete in der Wohnung, die ich gekauft habe.

Jetzt meine konkreten Fragen nochmal zusammengefasst:
1) hat jemand Erfahrung mit Wohnugnskauf - übertragung des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes da hin>
2) Weiß jemand, ob das überhaupt kontrolliert wird, wo ich Neben- udn wo ich Hauptwohnsitz habe>
3) Eigene Wohnung (in der ich selten wohnen werde) als Hauptwohnsitz: auf welche Probleme könnte ich evtl. stoßen>

Voerst nur eine Überlegung...

Wohnung gekauft: jetzt als Hauptwohnsitz ??

Alfred @, Dienstag, 29.09.2009 (vor 5732 Tagen) @ sabineWOHNUNG

Bitte, bitte, es geht hier um das Melderecht und damit um die drei Begriffe Nebenwohnung, alleinige Wohnung und Hauptwohnung. Wohnsitz, Erst- und Zweitwohnung gehören nicht ins Melderecht und sind für die exakte Beschreibung melderechtlicher Verhältnisse ungeeignet.

Für die Beantwortung der Fragen wäre noch von einiger Bedeutung, ob beide Wohnungen, die gemietete und die eigene, sich in der gleichen Kommune oder in verschiedenen befinden. Welcher Ort das ist, ob z.B. Kassel, Leipzig Magdeburg oder Rostock, ist melderechtlich nicht wichtig, kann für die ZWSt-Frage aber von Bedeutung sein.

Wohnung gekauft: jetzt als Hauptwohnsitz ??

sabineWOHNUNG @, Donnerstag, 01.10.2009 (vor 5730 Tagen) @ Alfred

Es geht hier um das Melderecht und damit um die drei Begriffe Nebenwohnung, alleinige Wohnung und Hauptwohnung.

SORRY - ich verstehe das jetzt nicht richtig: Egal, ob der Begriff nun Nebenwohnung heisst oder nicht, hat man mich denn verstanden mit meiner Frage: Ich will meine jetztige Mietwohnung, die mir nicht gehört, in der ich aber fast 100 Prozent wohne, als Nebenwohnung/ Nebenwohnsitz haben. Meine eigene Wohnung (gleiche Stadt, gleicher Stadtteil in HH) soll Hauptwohsitz/hauptwohnung sein.

Grund. Die Nebenwohnsitzsteuer (8%) ist geringer bei der Mietwohnung als bei der Hauptwohnung.


Danke für die Antwort.
Sabine

Wohnung gekauft: jetzt als Hauptwohnsitz ??

Alfred @, Donnerstag, 01.10.2009 (vor 5730 Tagen) @ sabineWOHNUNG

Nebenwohnung und melderechtliche Hauptwohnung haben mit dem Wohnsitz nur am Rande zu tun. Man kann z.B. A-Stadt als Wohnsitz haben und dort mit Nebenwohnung gemeldet sein, weil man sich in der Wohnung in B-Stadt vorwiegend aufhält und melderechtlich dort mit Hauptwohnung erfasst ist. In bestimmten Fällen ist es sogar möglich, einen Ort als Wohnsitz zu haben, an dem man überhaupt nicht wohnt und dort auch keine Wohnung hat.

Zum Melderecht: Wenn man in einer Stadt mehrere Wohnungen nutzt (d.h. bewohnt), ist es nahezu unmöglich festzustellen, welche der Wohnungen Haupt- und welche Nebenwohnung ist. Allerdings müssen beide Wohnungen benutzt werden. Ärger kann es geben, wenn man eine der Wohnungen nicht wirklich benutzt und das Ordnungsamt das feststellen kann.

Wenn eine Wohnung nicht als Nebenwohnung erfasst ist, fällt in Hamburg keine ZWSt an.

Ausschlaggebend ist daher, ob man in der Eigentumswohnung tatsächlich selbst gewohnt haben muss, um den Verkaufserlös nicht versteuern zu müssen.. Oder es ausreicht, dass diese Wohnung weder „vermietet war noch zu beruflichen Zwecken genutzt wurde“. Diese Frage des Einkommensteuerrechts ist Sache eines Steuerberaters, der allerdings den Unterschied zwischen Wohnsitz, Hauptwohnung und melderechtlicher Hauptwohnung kennen sollte.