Wohnung gekauft: jetzt als Hauptwohnsitz ??

Alfred @, Donnerstag, 01.10.2009 (vor 5730 Tagen) @ sabineWOHNUNG

Nebenwohnung und melderechtliche Hauptwohnung haben mit dem Wohnsitz nur am Rande zu tun. Man kann z.B. A-Stadt als Wohnsitz haben und dort mit Nebenwohnung gemeldet sein, weil man sich in der Wohnung in B-Stadt vorwiegend aufhält und melderechtlich dort mit Hauptwohnung erfasst ist. In bestimmten Fällen ist es sogar möglich, einen Ort als Wohnsitz zu haben, an dem man überhaupt nicht wohnt und dort auch keine Wohnung hat.

Zum Melderecht: Wenn man in einer Stadt mehrere Wohnungen nutzt (d.h. bewohnt), ist es nahezu unmöglich festzustellen, welche der Wohnungen Haupt- und welche Nebenwohnung ist. Allerdings müssen beide Wohnungen benutzt werden. Ärger kann es geben, wenn man eine der Wohnungen nicht wirklich benutzt und das Ordnungsamt das feststellen kann.

Wenn eine Wohnung nicht als Nebenwohnung erfasst ist, fällt in Hamburg keine ZWSt an.

Ausschlaggebend ist daher, ob man in der Eigentumswohnung tatsächlich selbst gewohnt haben muss, um den Verkaufserlös nicht versteuern zu müssen.. Oder es ausreicht, dass diese Wohnung weder „vermietet war noch zu beruflichen Zwecken genutzt wurde“. Diese Frage des Einkommensteuerrechts ist Sache eines Steuerberaters, der allerdings den Unterschied zwischen Wohnsitz, Hauptwohnung und melderechtlicher Hauptwohnung kennen sollte.


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