ZW Hamburg möglich?

Alfred @, Montag, 05.10.2009 (vor 5340 Tagen) @ ozzie07

Wohnsitz ist ein Begriff aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Abgabenordnung. In den Meldegesetzen kommt er nicht vor.

§ 7 Abs. 1 BGB sagt zu Wohnsitz:
Wer sich an einem Ort ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz.

Ein Student lässt sich am Studienort im Allgemeinen nicht ständig nieder. Er hält sich dort üblicherweise nur für die Dauer des Studiums auf und hat demzufolge dort eben nicht seinen Wohnsitz. Dieser Aufenthalt wird in der Abgabenordnung im Unterschied zum Wohnsitz als „Gewöhnlicher Aufenthalt“ bezeichnet
§ 8 Abgabenordnung besagt: „Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
§ 9 Abgabenordnung besagt: „Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.

Im Melderecht spricht man von alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung. Das besagt aber nur etwas über die Dauer der Nutzung einer „Wohnung“ und nichts über den (sehr subjektiven) Willen zur Niederlassung/Begründung eines Wohnsitzes. Am ehesten wären diese Begriffe mit dem gewöhnlichen Aufenthalt vergleichbar. Im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet man häufig den Begriff Wohnsitz, wenn eigentlich melderechtliche Verhältnisse gemeint sind.

Und bevor jetzt die Frage kommt, was es mit dem Wohnsitz eines Studenten auf sich hat, der am Studienort mit alleiniger Wohnung gemeldet ist, springt § 10 BGB in die Bresche. Der besagt:
Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufgibt.

Fazit:
Mit dem Wohnsitz kann es (fast jeder) halten wie er lustig ist, aber man ihn nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden. Selbst dann nicht, wenn die was anderes behaupten.


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