ZWS und Versicherungen

Alfred @, Dienstag, 06.10.2009 (vor 5727 Tagen) @ crest

Schon aus Prinzip weise ich darauf hin, dass es hier nicht um „Wohnsitze“ sondern um das Melderecht zu gehen scheint. Sollte es anders sein, sind meine Antworten nicht unbedingt richtig.
Wer seine Nebenwohnung nicht innehat, zahlt keine ZWSt. Das war schon immer meine Auffassung, wurde von den meisten Gerichten auch so gesehen und ist nach den letzten Urteilen des BVerwG sicher bis zu einer anderen Entscheidung des BVerfG. Wie der BFH das sieht, muss sich noch weisen.
Was heißt „familienversichert bleiben“> Personenbezogene Versicherungen sind unabhängig vom Wohnort. Die meisten sonstigen Versicherungen funktionieren nach dem Unterhaltsrecht – solange ein Kind unterhaltsberechtigt ist, ist es bei den Eltern mitversichert. Gilt nur bei der Hausratsversicherung nicht - die ist auf die jeweilige Wohnung bezogen. Bei der Rechtschutzversicherung kann es von Fall zu Fall anders sein – Vertrag prüfen.
Die Kfz-Versicherung richtet sich nach dem Halter des Kfz.
Um ganz sicher zu gehen: Versicherungsvertreter befragen.


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