Zweitwohnsitzsteuer Mainz
Hallo Zusammen,
ich habe meinen Zweitwohnsitz als Student in Mainz und meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern im Haus angemeldet. Bislang habe ich immer Widerspruch eingelegt und mein Verfahren wurde aufgrund der beiden Urteile des VG und OVG zurückgestellt. jetzt hat schließlich das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Zweitwohnsitzsteuer rechtens sei.
Die Stadt Mainz hat mich nun aufgefordert meinen Widerspruch aufrecht zu erhalten oder zurückzuziehen und somit den fälligen Betrag zu begleichen. Sollte ich meinen Widerspruch aufrecht erhalten, wird mein Verfahren dem Stadtrechtsausschuss vorgelegt und die Stadt wird eine Ablehnung des Widerspruchs beantragen.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt überhaupt noch>
Gibt es noch Aussicht auf Erfolg nach dem urteil des BVG>
Vielen Dank für eine Antwort und Gruß
Pasy
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Pasy,
06.10.2009
- Zweitwohnsitzsteuer Mainz - Alfred, 07.10.2009