Eine Perle deutscher Bildungs- und Sozialpolitik aus Leipzig

Alfred @, Freitag, 09.10.2009 (vor 5314 Tagen)

Eine Perle deutscher Bildungs- und Sozialpolitik aus Leipzig
Nach Auffassung des BVerwG ist ein Studium kein zulässiges sachliches Differenzierungskriterium, das aus sozialpolitischer Zielsetzung heraus die Befreiung von Studierenden erlaubte, wie es z.B. bei straffälligen Personen, die zwangsweise Hilfe zu ihrer Erziehung benötigen, der Fall sein darf. Die unterschiedlichen Lebensverhältnisse erlauben die unterschiedliche Behandlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Lasten der Studierenden, ohne dass dadurch gegen das Gebot der Steuergleichheit verstoßen wird. U. a. auch im Vergleich zu Berufstätigen, die zwei Wohnungen innehaben und wegen der Ausgestaltung fast aller ZWSt-Satzungen nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden können, verstößt die Besteuerung von Studierenden, die nur ihre Wohnung am Studienort innehaben, nicht gegen das Gebot der Steuergleichheit.
Daraus lässt sich nur schließen, dass die ökonomische Erschwerung eines Studium (nicht nur durch Studiengebühren sondern auch) durch die ZWSt auf der Linie der sozialpolitischen Zielsetzung der steuererhebenden Kommunen liegt.
Aber das stimmt so natürlich nicht, denn der Studierende hat es ja selbst in der Hand, sich dieser Steuer zu entziehen. Er braucht sich am Studienort nur mit Hauptwohnung erfassen lassen, und schon ist er wirtschaftlich nicht mehr leistungsfähig.
Merke:
Heimat ist da, wo es Zweitwohnungsteuer gibt
(könnte von Beckstein, ehem. IM und MP von BY stammen).


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