ZWS in Nürnberg

geolino @, Sonntag, 11.10.2009 (vor 5522 Tagen)

Hallo zusammen!

Vor kurzer Zeit kam ein Brief von der Stadt Nürnberg bei mir an, in dem sie mich um Informationen zu meiner Zweitwohnung bitten um mir dann einen Steuerbescheid zukommen zu lassen...
War darüber sehr geschockt, weil mir nun angedroht wird von 2005-2009 Steuern nachzuzahlen. Habe mich sofort umgemeldet (also jetzt Hauptwohnsitz in Nürnberg), aber ging nicht mehr nachträglich umzuändern.

Klar, hätte mich selbst informieren müssen, ob in Nü Zweitwohnungssteuer gilt oder nicht... das weiß ich !!!im Nachhinein!!! nun auch!:-((((

Bin Student und arbeite sogar nebenbei um mir mein Studium überhaupt finanzieren zu können!
Habe mittlerweile rausgefunden, dass ich mich für 2009 befreien lassen kann... Aber sind halt dann immer noch 4 Jahre!:-(((

Gibt es denn gar keine Möglichkeit dagegen was zu unternehmen>>>

Vielen Dank schon mal für (hoffentlich positive) Antworten!!!

ZWS in Nürnberg

Alfred @, Sonntag, 11.10.2009 (vor 5522 Tagen) @ geolino

Wenn Du Dir nicht selbst hilfst, kann Dir keiner helfen. Bei der Selbsthilfe kriegst Du hier selbstverständlich Unterstützung.
Für 2009 kannst Du Dich befreien lassen, für die Jahre davor kannst Du es versuchen, denn die Stadt kann Dich frühestens in 2009 zur ZWSt veranlagen.
Es ändert aber alles nicht an der Sache, dass die Stadt Dir einen Bescheid schicken wird, was immer Du auch vorbringst. Dagegen musst Du klagen - u.U. über mehrere Instanzen. Ein Bekannter von mir sagte mal zu einem OB, dass er gegen seine verfassungswidrige ZWSt “bis zum Jüngsten Gericht“ klagen wird. Wenn Du dazu nicht bereit bist, zahle für 2005 bis 2008 und lasse Dich für 2009 befreien.
Also, wie sieht es bei Dir aus> Brauchst Du Unterstützung>

ZWS in Nürnberg

geolino @, Sonntag, 11.10.2009 (vor 5522 Tagen) @ Alfred

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!!

Mmmh... also werd ich wohl tatsächlich nicht drum rum kommen für 2005-2008 zu zahlen :-(
Mein netter Sachbearbeiter hat mir in einem Antwortbrief gleich schon das Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 14.2.07 aufgeführt, in dem steht, dass Studies zahlen müssen, auch wenn der Hauptwohnsitz bei den Eltern nur ein Zimmer ist und nichts dafür gezahlt wird...

Aber kennstu dich aus, wie die Fallkonstellation ist, wenn ich mit meinem Freund zusammenwohne und weniger als die Hälfte der Miete zahle>>
=> wird dann "nur" mein Mietanteil als Grundlage genommen>
=> kann ich meinen Mietanteil um den prozentualen Anteil der Warmmietkosten senken, so dass ich dann quasi meinen Kaltmietanteil als Grundlage nehmen kann>


VLG

ZWS in Nürnberg

Alfred @, Sonntag, 11.10.2009 (vor 5522 Tagen) @ geolino

Das Urteil das Bayer. VGH hat nur deswegen Bestand, weil der Kläger nicht den Nerv hatte, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Ansonsten steht da viel drin, was bereits seit den Urteilen des BVerwG aus 2008 und 2009 nicht mehr gilt. Das spielt aber keine Rolle, wenn niemand dagegen vorgeht.
Und wenn Du lieber zahlst, bitte. Da spielt es eigentlich keine Rolle, um welchen Betrag es geht, den Du der Stadt in den Rachen wirfst. Dennoch: Was die Fragen zur Miete angeht, empfehle ich, einfach mal die Satzung der Stadt Nürnberg zu lesen (§ 4). Da steht eigentlich alles drin.