ZWS Köln - Jugendwohnheim
Hallo,
ich habe nur eine kurze Frage bezüglich des Vorgehens.
Ich habe mich jetzt mit ZW in Köln angemeldet.
Da ich im Kolpinghaus wohne, müsste ich nach §2 (5) von der ZWS befreit sein:
für Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungs-zwecken dienen.
Nun meine Frage:
Muss ich hier im Vorfeld eine Befreiung beantragen, oder erst, wenn ich den Steuerbescheid irgendwann mal erhalte>
Danke für die Antworten.
Gruß Raphael