ZWS Köln - Jugendwohnheim

Raph @, Dienstag, 13.10.2009 (vor 5766 Tagen)

Hallo,

ich habe nur eine kurze Frage bezüglich des Vorgehens.
Ich habe mich jetzt mit ZW in Köln angemeldet.
Da ich im Kolpinghaus wohne, müsste ich nach §2 (5) von der ZWS befreit sein:

für Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungs-zwecken dienen.

Nun meine Frage:

Muss ich hier im Vorfeld eine Befreiung beantragen, oder erst, wenn ich den Steuerbescheid irgendwann mal erhalte>

Danke für die Antworten.

Gruß Raphael

ZWS Köln - Jugendwohnheim

Alfred @, Dienstag, 13.10.2009 (vor 5766 Tagen) @ Raph

Hallo Raphael,
das Wohnen in einem Kolpinghaus fällt wohl nicht automatisch unter § 2 (5) b) oder c) der verfassungswidrigen Kölner Satzung. Erkundige Dich da mal lieber etwas genauer. Aber nicht beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln.
Mir ist allerdings nicht klar, warum Du in Köln mit Nebenwohnung erfasst bist (Anmeldung mit Zweitwohnung geht schon gar nicht). Prüfe mal Deinen Meldestatus.
Ansonsten: Vor dem Steuerbescheid steht in den meisten zivilisierten Städten die Steuererklärung. Ob das in Köln auch so ist, muss man manchmal bezweifeln. Du müsstest also in Deiner Steuererklärung - wenn Du dazu aufgefordert wirst - die entsprechenden Angaben machen. Wenn Du erst mal einen Steuerbescheid in den Händen hast, bleibt nur noch die Klage beim Verwaltungsgericht Köln, dann die Berufung beim OVG NRW und dann wohl eine Verfassungsbeschwerde. Du kannst den Stuerbescheid natürlich auch kommentarlos bedienen.