ZWS Köln - Jugendwohnheim
Hallo Raphael,
das Wohnen in einem Kolpinghaus fällt wohl nicht automatisch unter § 2 (5) b) oder c) der verfassungswidrigen Kölner Satzung. Erkundige Dich da mal lieber etwas genauer. Aber nicht beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln.
Mir ist allerdings nicht klar, warum Du in Köln mit Nebenwohnung erfasst bist (Anmeldung mit Zweitwohnung geht schon gar nicht). Prüfe mal Deinen Meldestatus.
Ansonsten: Vor dem Steuerbescheid steht in den meisten zivilisierten Städten die Steuererklärung. Ob das in Köln auch so ist, muss man manchmal bezweifeln. Du müsstest also in Deiner Steuererklärung - wenn Du dazu aufgefordert wirst - die entsprechenden Angaben machen. Wenn Du erst mal einen Steuerbescheid in den Händen hast, bleibt nur noch die Klage beim Verwaltungsgericht Köln, dann die Berufung beim OVG NRW und dann wohl eine Verfassungsbeschwerde. Du kannst den Stuerbescheid natürlich auch kommentarlos bedienen.
gesamter Thread:
- ZWS Köln - Jugendwohnheim -
Raph,
13.10.2009
- ZWS Köln - Jugendwohnheim - Alfred, 13.10.2009