Anmelden in Erfurt

Andi246 @, Dienstag, 13.10.2009 (vor 5718 Tagen)

Hallo,
ich habe jetzt schon 2, 3 stunden lang gegooglet und stoße einfach nicht auf die Antworten zu den Fragen, die für mich von Bedeutung sind. Nun bin ich auf dieses Forum gestoßen.

Ich unterschreibe demnächst - berufsbedingt - einen Mietvertrag in Erfurt. Anmelden beim EMA ist ja Pflicht. Hauptwohnsitzlich bin ich in Sachsen-Anhalt gemeldet (im Haus meiner Eltern). An Wochenenden (fast immer) und auch Mo-Fr (2x die Woche) werde ich nach Sachsen-Anhalt fahren/pendeln. Gründe: Familie, Freunde, Partnerschaft, Hobbys, usw.

Die ZWS beträgt in Erfurt allerdings 16% der Kaltmiete. Das wären über 500€/Jahr. Ganz schön viel, wenn man bedenkt, dass ich Pendler bin und auch noch Kosten fürs Auto hinzu kommen.

Wie soll ich mich nun verhalten>
- Hauptwohnsitzlich in Erfurt anmelden und abmelden in Sachsen-Anhalt> Dort quasi nur als Gast im Haus meiner Eltern schlafen. (Durchaus kann es passieren, dass ich in 11 bis 12 Monaten schon wieder woanders hinziehen muss zwecks Arbeitsplatz)

- nebenwohnsitzlich/zweitwohnsitzlich in Erfurt> bekomme ich die ca. 500€ dann komplett nach der Steuererklärung wieder> dann erspare ich mir Kosten und Aufwand weiterer Ummeldungen (Kfz, etc.)

- garnicht anmelden in Erfurt!> (eher schlecht, ich weiß. aber es interessiert mich einfach mal, weil ich nicht der Dumme sein möchte, der brav seine 500€ Steuern zahlt und wiederum der dreiste Bürger ohne Anmeldung knapp 500 Euro mir gegenüber spart). Wie hoch fallen die Ordnungsgelder und eventuelle Steuernachzahlungen aus, wenn man erwischt wird> Kriegt das EMA überhaupt von allein mit, ob Person XY in Erfurt wohnt> Oder merken die es nur, wenn Person XY sich von sich aus anmeldet.

Sorry, ist ein bisschen viel Text geworden. Vielen Dank schonmal im voraus für eure Antworten.

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Alfred @, Dienstag, 13.10.2009 (vor 5718 Tagen) @ Andi246

Wenn Du davon ausgehen musst, nicht länger als 11-12 Monate in Erfurt zu arbeiten und Dich an den Wochenenden und im Urlaub nicht in Erfurt aufhalten wirst, dürfte in Erfurt nicht Dein vorwiegender Aufenthalt sein. Damit wärst Du dort melderechtlich mit Nebenwohnung korrekt registriert. Andere Überlegungen zur Anmeldung sind gesetzlich ohne Belang.
Die Fahrten während der Woche sind nur dann von Bedeutung, wenn sie an zwei aufeinander folgenden Tagen absolviert werden.
Die Zweitwohnungsteuer kannst Du bei doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten ansetzen, d.h. Du kriegst nur einen Teil wieder.
Überhaupt nicht anmelden ist, wie Du schon schreibst, gesetzwidrig. Das Bußgeld nach dem Meldegesetz kann bis zu 500 Euro betragen und natürlich durch das Bußgeld wegen Hinterziehung der Zweitwohnungstuer noch mal aufgestockt werden (theoretisch bis zu 10.000 EURO). Wie groß das Risiko ist, weiß ich nicht. Aber selbst wenn es gegen Null tendieren würde, würde ich Dir dieses Verhalten nicht raten. Der Zufall oder ein böser Nachbar schlagen da schnell zu.
Ansonsten gilt natürlich: Wenn Du nur 1 Wohnung als Mieter innehast, und bei deinen Eltern ohne Verfügungsberechtigung wohnst, ist nach meiner Auffassung die Zweitwohnungsteuer rechtswidrig. Dass die Satzung der Stadt Erfurt verfassungswidrig ist, hat das BVerfG schon mehrfach festgestellt und selbst das BVerwG müsste bei der einen oder anderen Norm seine Bedenken haben. Das geht aber vermutlich nicht ohne Gerichtsverfahren ab.
Liegt also bei Dir, ob Du zahlen oder Dich wehren willst.

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Andi246 @, Mittwoch, 14.10.2009 (vor 5717 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort!
Es wird wohl einfach das beste sein, mich hauptwohnsitzlich anzumelden. Somit umgehe ich die teure ZWS. Leider bringt dies das lästige Ummelden bei viiiielen weiteren Behörden mit sich... :/

MfG