ZWS Halle (Saale)

dr_butterstulle @, Sonntag, 25.10.2009 (vor 5901 Tagen)

halle allerseits,

ich bin seit diesem monat student in halle wohne in einer wg.
ich war auch bereits im einwohnermeldeamt und habe unterlagen bekommen um mich anzumelden.
dabei ist auch der fragebogen zur zws.
ich bin ledig und wohnte bis vor kurzem noch zu hause bei meinen eltern, wo ich auch meinen hws belassen möchte.

nun meine frage.
gibt es zur zeit eine möglichkeit diese steuer zu umgehen >
ich lebe nur von meinem mäßigen bafög und diese zusätzlichen ausgaben wären für mich eine sehr hohe belastung.

könnte ich mich auf [link=http://www.steuertipps.de/>softlinkID=8649]DIESES[/link] urteil berufen >

wie hoch/niedrig ist das existenzminimum eigentlich >

lg

ZWS Halle (Saale)

Alfred @, Sonntag, 25.10.2009 (vor 5901 Tagen) @ dr_butterstulle

Nein.
Deswegen ist das Existenzminimum auch uninteressant - bei Verbrauch- und Aufwandsteuern sogar fehl am Platz.
Außerdem ist das Urteil auch bzgl. des Melderechts falsch. Die melderechtliche Hauptwohnung ist im allgemeinen nicht dort, wo jemand seinen Lebensmittelpunkt hat, sondern dort, wo man sich vorwiegend aufhält.
Insofern ist es auch völlig egal, wo Du Deinen (Hautp)wohnsitz hast oder haben möchtest. Melderechtlich entscheidet (s.o.) der vorwiegende Aufenthalt.
Was die Zweitwohnungstuer angeht: Die Stadt Halle hat es bisher in zwei Anläufen nicht geschafft, eine verfassungskonforme Satzung in die Welt zu setzen. Da kann man es ruhig darauf ankommen lassen.

ZWS Halle (Saale)

Yvonne Winkler @, Montag, 26.10.2009 (vor 5901 Tagen) @ Alfred

Das geht schon deshalb nicht, weil die Stadt Halle nach diesem Urteil ihre Satzung ein erstes mal geändert hat. Auch die geänderte Satzung wurde vom Verwaltungsgericht als verfassungswidrig und damit nichtig angesehen, worauf die Satzung ein zweites mal geändert wurde.

Der jetzt ergehende Bescheid beruht damit auf einer anderen Satzung als 2006, müsste erneut angegriffen und vom Verwaltungsgericht überprüft werden.

Ich würde mich gemäß meiner Aufenthaltsdauer korrekt melden. Dass die Hauptwohnung bei den Eltern bleiben muss, leuchtet auf den ersten Blick nicht ein.